Sanierungsbonus

Heizungsförderung gilt nur noch für Kesseltausch

die neue Heizungsförderung, die im November gestartet ist, verschiebt das Umweltministerium den Fokus auf den Kesseltausch 

Bisher konnten Anträge für die Förderung eines Heizkesseltausches sowie für den Sanierungsbonus für eine thermisch-energetische Sanierung gestellt werden. Ab 2. Februar seien nur noch Anträge für den Kesseltausch möglich, teilte das Ministerium am Montag mit.

Grund sei, dass der Kesseltausch eine "deutlich höhere CO2-Einsparung pro eingesetztem Euro erzielt" als die thermisch-energetische Sanierung. Bisher seien Anträge im Volumen von 220 Mio. Euro gestellt worden. Für die Jahre 2026 bis 2030 steht ein jährliches Fördervolumen von 360 Mio. Euro zur Verfügung. Die Gesamtförderung beträgt maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten. Im alten Modell unter der schwarz-grünen Vorgängerregierung waren es bis zu 75 Prozent gewesen.

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