Helmut Elsner weiterhin in U-Haft - Schwere Vorwürfe an die Justiz

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Die Anwälte und die Ehefrau des seit fast 3 Jahren in U-Haft sitzenden ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner haben die unverzügliche Freilassung des 74-Jährigen gefordert. Sie erhoben dabei schwere Vorwürfe in Richtung Justiz. Diese reagiere auf medizinische Befunde nicht, denen zufolge sich Elsners Befinden dermaßen verschlechtert habe, dass seine weitere Anhaltung im Gefängnis nicht mehr zu rechtfertigen sei.

"Man will es darauf anlegen, dass er in Haft stirbt", sagt Verteidiger Elmar Kresbach. Noch schärfer drückte sich Elsners zweiter Rechtsbeistand Wolfgang Schubert aus: "Das, was hier abläuft, läuft darauf hinaus, dass bei Helmut Elsner die Todesstrafe vollzogen wird."

Die Ehefrau des Ex-BAWAG-Chefs, Ruth Elsner, erklärte, der Gesundheitszustand ihres Mann sei "katastrophal". Dessen ungeachtet werde seine U-Haft in der Justizanstalt Wien-Josefstadt fortgesetzt. "Mein Mann gehört nach Hause", meinte Ruth Elsner. Falls einem neuerlichen Enthaftungsantrag nicht entsprochen wird, "braucht man nur mehr den Sarg in die Josefstadt schicken".

Das Wiener Straflandesgericht und die Justizanstalt wiesen diese Aussagen zurück. Anstaltsleiterin Helene Pigl hatte bereits am vergangenen Montag versichert: "Wenn Helmut Elsner sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden würde, hätte ich davon gehört. Mir ist davon nichts zu Ohren gekommen."

Ruth Elsner unterstellte dem zuständigen Haft- und Rechtschutzrichter, der an der U-Haft festhalte, "eine sadistische Ader. Oder er ist bösartig. Ich zeige ihn wegen schwerer vorsätzlicher Körperverletzung an." Ein medizinisches Gutachten des Salzburger Internisten und Kardiologen Max Pichler vom 17.11. belege, dass bei Helmut Elsners Gesundheitszustand von der nach wie vor angenommenen Fluchtgefahr nicht mehr die Rede sein könne, betonte Ruth Elsner.

Obwohl die Justizbehörden seit Wochen über dieses Gutachten verfügen, übe sich der Richter in "verantwortungsloser Untätigkeit" (Kresbach), während es die zuständige Staatsanwältin, die es ebenfalls in der Hand hätte, die Inhaftierung zu beenden, indem sie den Haftbefehl zurückzieht, vorziehe, "sich in die Sonne nach Ägypten zu begeben" (Ruth Elsner), um sich mit der Sache nicht auseinandersetzen zu müssen.

Damit konfrontiert, erklärte Gerichtssprecher Christian Gneist, der Richter habe das Privatgutachten am 30.11. von Ruth Elsner persönlich übergeben bekommen: "Er hat es umgehend der Staatsanwaltschaft weitergeleitet und nach eingehender Prüfung des Gutachtens keinerlei Veranlassung für ein amtswegiges Vorgehen gesehen." Die ins Persönliche gehenden Angriffe gegen den Haft- und Rechtschutzrichter, der Helmut Elsner weiter für hafttauglich hält, kommentiere er nicht, meinte Gneist abschließend.

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