Klage der Banken in "intensiver Überlegungsphase"

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Die Banken seien in einer "intensiven Überlegungsphase", ob sie gegen die Vermögenszuwachssteuer eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Das berichtete der Generaldirektor der Oberbank, Franz Gasselsberger, bei der Veröffentlichung der vorläufigen Geschäftsergebnisse seines Institutes für das abgelaufene Jahr.

Die Oberbank überlege nicht alleine, sondern die Bundessparte, der auch er angehöre. Jeder für sich müsse letztlich entscheiden, ob er dann bei einer Klage mitmache. Jedenfalls sei die neue Steuer ein schlechtes Signal: Die private Vorsorge sowie Kapitalgeber für Unternehmen sollten eigentlich willkommen sein, argumentierte Gasselsberger. Wann eine Entscheidung über eine Klage fallen werde, könne er noch nicht abschätzen. Es gebe auch noch Gespräche mit dem Finanzministerium. Die Vermögenszuwachssteuer in der Höhe von 25 Prozent gilt für ab Jahresanfang gekaufte Wertpapiere, die Besteuerung aber faktisch erst im Oktober.

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