Empfehlungen umgesetzt

Lobende Worte für Finanzmarktaufsicht

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Die komplette Zusammenlegung der Bankenaufsicht ist noch ausständig.

Ein gutes Zeugnis stellt der Rechnungshof (RH) der Finanzmarktaufsicht in seiner heute veröffentlichten Follow-up-Überprüfung aus. Von 18 überprüften Empfehlungen des Vorberichts seien 13 vollständig, vier teilweise und eine - betreffend Rotationsmodelle von Bankprüfern - nicht umgesetzt worden. Wesentlich ausgeweitet wurde die operative Aufsichtstätigkeit: So wurden die Vor-Ort-Prüfungen 2008 und 2009 sowohl bei den Banken (+30 Prozent) als auch im Bereich Wertpapieraufsicht (+ 260 Prozent) erhöht. Nicht verwirklicht worden sei die komplette organisatorische Zusammenlegung der Bankenaufsicht von Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und Nationalbank.

Reform der FMA
Mit der 2008 in Kraft getretenen Reform der Finanzmarktaufsicht sei die Empfehlung umgesetzt wurden, Vor-Ort-Prüfungen und Follow-up-Prüfungen ausschließlich der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu übertragen, heißt es im Rechnungshofbericht. Die klare Trennung zwischen Gesamt-Risikobeurteilung ("Fact Findings") durch die Notenbank und behördliche Entscheidung (Decision taking) durch die FMA sei somit hergestellt worden.

Ausständig
Noch nicht in Angriff genommen worden sei die Umsetzung der Empfehlung aus dem Vorbericht, Regelungen im Bankwesengesetz zur organisatorischen Zusammenlegung der Bankenaufsichts-Bereiche von FMA und OeNB zu schaffen. "Im Sinne der bestmöglichen Nutzung der vorhandenen Ressourcen und einer effizienten Organisation der Bankenaufsicht wäre auf eine Regelung im Bankwesengesetz hinzuwirken, wonach die beiden bankaufsichtlichen Aufsichtsbereiche der FMA und der OeNB organisatorisch zusammengeführt werden", so der RH in Empfehlungen anknüpfend an den Vorbericht aus dem Jahr 2007.

Nach Einspielen der neu geregelten Aufsichtssysteme und Einarbeitung der neuen Mitarbeiter sollte eine "institutsübergreifende Prozessevaluierung hinsichtlich einer adäquaten Personalausstattung" durchgeführt werden. Das duale System sollte zudem von beiden internen Revisionen regelmäßig überprüft werden.

Teilweise umgesetzt
Teilweise umgesetzt sei die Empfehlung, den Sanktionenkatalog auch ohne Vorliegen der Gläubigergefährdung um weitere Möglichkeiten für die FMA zu ergänzen. Zur Stärkung der Sanktionsmöglichkeiten wären die vorgeschlagenen Maßnahmen für höhere Strafen im Vollzugsbereich der FMA konsequent weiterzuverfolgen.

Erst im Planungsstadium hätten sich Modelle mit externem Rotationscharakter bei Bankprüfern zur qualitativen Stärkung der Abschlussprüfungen befunden.

Prüfungen von Banken
Bei den Banken gab es in den Jahren 2008 und 2009 mit 61 Vor-Ort-Prüfungen um rund 30 Prozent mehr als in den vier Jahren vor der Reform mit 47 Prüfungen in den Jahren 2004 bis 2007. Der Anteil der systemrelevanten Großbanken an den Gesamtprüfungen lag 2008 und 2009 bei durchschnittlich etwas mehr als 30 Prozent. Knapp ein Viertel (30) aller Vor-Ort-Prüfungen sei auf die Top-8-Banken entfallen, jede Bank der wichtigsten Kategorie sei also zumindest einmal jährlich geprüft worden.

Im Bereich der Wertpapieraufsicht wurden die Vor-Ort-Prüfungen um mehr als 260 Prozent erhöht. Ausgewählt worden seien die Objekte - wie empfohlen - mittels eines Ratingsystems nach einer risikoorientierten Prioritäten-Reihung. Reduziert worden sei der zeitmäßige Anteil von Managementgesprächen und Company Visits zugunsten der Vor-Ort-Prüfungen auf nunmehr 1:16,4 (2009) nach 1:6 im Jahr 2006.

Beim Meldewesen umgesetzt worden sei die Empfehlung für vermehrte Stichprobenkontrollen zur Plausibilitätsüberprüfungen und Funktionalität der internen Kontrollsysteme. Analysen würden nun häufiger durchgeführt und auch die Kommunikation und der laufende Informationsaustausch zwischen FMA und OeNB sei verbessert worden.

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