Nach monatelangem Hin und Her haben der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), die Journalistengewerkschaft sowie Vertreter des Vereins der Chefredakteure die Gründung des neuen Presserats beschlossen. In einer finalen Verhandlungsrunde haben sich die Parteien über die Statuten und Verfahrensordnung geeinigt. Der Presserat wird als "Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse - Österreichischer Presserat" errichtet.
Zunächst soll nun die Anmeldung bei der Vereinsbehörde erfolgen, anschließend wird die Gründungsgeneralversammlung einberufen sowie eine Geschäftsstelle eingerichtet, so das Prozedere. Der Verein ist die Trägerorganisation für 2 Senate. Uneinig waren sich VÖZ und Gewerkschaft lange Zeit darin, ob den Senaten, die sich mit den Beschwerden an den Presserat beschäftigen sollen, Juristen oder Journalisten vorsitzen sollen.
Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Senate mit jeweils sechs Journalisten beschickt werden, die "unter dem Vorsitz einer rechtskundigen Person" über Beschwerden auf der Grundlage des Ehrenkodex der Österreichischen Presse entscheiden. Aus dem Kreis der journalistisch tätigen Senatsmitglieder wird jeweils ein Sprecher gewählt, der die Sprüche der Senate nach außen vertritt.
VÖZ, Journalistengewerkschaft und der Verein der Chefredakteure hatten bereits seit Mai 2008 über einen neuen Presserat verhandelt. Finanzielle Unterstützung gibt es vom Staat, der dem neuen Presserat im Rahmen der Presseförderung unter die Arme greifen will.