Ermittlungen

Meinl Bank gegen neuen Gutachter

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Gegen Julius meinl und andere wird wegen Betrugs und Untreue ermittelt.

Die Meinl Bank schießt sich wieder einmal auf die Wiener Staatsanwaltschaft ein, die in der Causa Meinl European Land (MEL) gegen Julius Meinl und andere Bankorgane wegen Betrugs und Untreue ermittelt. Diesmal geht es um den zusätzlichen Sachverständigen Martin Geyer, den die Justiz kürzlich Hauptgutachter Fritz Kleiner zur Seite gestellt hat. Die Meinl Bank wehrt sich gegen die Bestellung und hat am Mittwochabend einen entsprechenden Einwand eingebracht. Bankchef Peter Weinzierl sieht nämlich keine sachliche Rechtfertigung für die Bestellung und fürchtet, dass sich das nunmehr seit über vier Jahren laufende Ermittlungsverfahren weiter verzögert, wie er sagte.

Ständige Unzufriedenheit
Bereits gegen den früheren Sachverständigen Thomas Havranek ist die Meinl Bank zu Felde gezogen - mit Erfolg: Havranek, der im Sommer 2008 mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden war, wurde nach knapp einem Jahr vom Gericht wegen Befangenheit abberufen. Havranek hatte im "WirtschaftsBlatt" einen Meinl-kritischen Kommentar verfasst.

Seit Februar 2010 ist nun Kleiner mit der Causa Meinl betraut, der Grazer Wirtschaftstreuhänder war u. a. in den Causen Hannes Kartnig, AvW, Hypo und BAWAG als Gutachter tätig. Ebenfalls Anfang Februar vergangenen Jahres wurde Andreas Freudenmann zum Sachverständigen bestellt, er soll ein Zusatzgutachten zu kapitalmarkttechnischen Fragen erstellen.

Vor kurzem hat die Justiz dann aber Kleiners Auftrag stark eingeschränkt. Er wird künftig nur mehr die Struktur der Meinl-Gruppe sowie die Frage, ob MEL-Anleger durch die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe zu Schaden gekommen sind, unter die Lupe nehmen. Um alle übrigen Fragen wird sich der ehemalige Libro-Gutachter Geyer kümmern.

"Fadenscheinige" Begründung
Dies passt wiederum der Meinl Bank nicht in den Kram. "Das Ganze geht jetzt schon vier Jahre, da ist überhaupt nichts passiert", sagte Weinzierl. Die Begründung der Staatsanwaltschaft, die Sache zu beschleunigen - Kleiner hat angekündigt, sein Gutachten werde bis Ende April 2012 vorliegen, die Ermittlungsbehörde wollte einen Teil schon Ende 2011 fertiggestellt haben - ist für Weinzierl eine "fadenscheinige". "Auch der Neue bräuchte ein halbes Jahr, um sich einzuarbeiten", argumentiert der Banker. Es sei damit zu rechnen, "dass sich das Verfahren nun noch weiter auf unabsehbare Zeit in die Länge ziehen wird", heißt es in dem Einwand. Zumal die Bestellung von Geyer "nicht einmal mehr eine Fristsetzung enthält". Weinzierl jedenfalls vermutet, "dass die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass man von Herrn Kleiner nicht das Ergebnis bekommen wird, das man sich erhofft hat."

Die Staatsanwaltschaft Wien wollte den Einwand nicht kommentieren. Das Vorbringen sei noch nicht bei der Behörde eingelangt, sobald es vorliegt, werde es inhaltlich geprüft, sagte ein Sprecher.

Zweifel
Die Meinl-Anwälte ziehen auch die Unbefangenheit von Geyer in Zweifel. "Denn ein Gutachter, der nach unserem Wissenstand de facto sein gesamtes Einkommen von der Staatsanwaltschaft Wien bezieht, wird nicht auf den Fuß desjenigen pinkeln, der ihn füttert", wie es Weinzierl im Gespräch mit der APA ausdrückt. In dem Einwand räumt die Bank aber ein, dass "noch keine gesicherten Informationen" darüber vorlägen, "wonach Mag. Martin Geyer sich tatsächlich in einer solchen seine Befangenheit begründeten wirtschaftlichen Abhängigkeit befindet." Um dies zu klären, beantragte Weinzierl eine Offenlegung von Geyers Einkommensquellen und Auftraggebern: Die Staatsanwaltschaft solle Geyer auffordern, darzulegen, welchen Anteil seines Einkommens Justizaufträge seit 2007 ausmachen.

Verfahren wegen Amtsmissbrauch
Das Gutachten ist nicht der einzige Grund, weswegen sich die Meinl Bank mit der Justiz angelegt hat. Kürzlich hat die Wiener Staatsanwaltschaft ein Untersuchungen gegen den Meinl-Chefermittler wegen Amtsmissbrauchsverdachts eingeleitet - nach einer Anzeige der Meinl Bank. Der Ermittler soll in einem Polizeibericht falsche Angaben zu einer Razzia in den Räumen einer Meinl-Bank-Tochter in Zürich gemacht haben, so der Vorwurf. Die Meinl Bank wollte sich in der Strafsache als Privatbeteiligte anschließen, ist aber damit abgeblitzt.

"Von der Anzeigerin wurde weder ein privatrechtlicher Anspruch schlüssig behauptet noch lässt sich aus ihrem Vorbringen ein vernünftiger Zusammenhang zwischen einem (behaupteten) Anspruch der Meinl Bank AG einerseits und der angezeigten Straftat andererseits ableiten, sodass der Privatbeteiligtenanspruch als offensichtlich unberechtigt zurückzuweisen ist", heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft Wien, die der APA vorliegt. Weinzierl schäumt: "Die Meinl Bank wird auch als Beschuldigte nach Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) geführt und ist unmittelbar betroffen von Beweismittelfälschungen und -verfälschungen, die dem Ermittler vorgeworfen werden." Das Kreditinstitut werde jedenfalls gegen die Ablehnung des Privatbeteiligtenanschlusses Einspruch erheben, kündigte Weinzierl an. Er will sich auch persönlich dem Verfahren gegen den Ermittler anschließen.

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