Neuer Bures-Bescheid gegen 144 Post-Schließungen

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Die Infrastrukturministerin hat die ersatzlose Schließung von 144 Postämtern untersagt.

Der neue Bescheid gilt für jene Ämter, die von der Post zur Schließung angemeldet wurden und für die sie entweder keinen gleichwertigen Ersatz gefunden hat oder den Nachweis der Einbindung der Gemeinden nicht erbringen konnte. Der neue Bescheid gilt wieder für 3 Monate.

Der Post selbst schmeckt der neueste Schritt der Ministerin gar nicht: "Der Bescheid verursacht der Österreichischen Post AG wirtschaftlichen Schaden und gefährdet darüber hinaus unser erfolgreiches Post-Partner-Konzept. Wir fühlen uns als Aktiengesellschaft in der Ausübung unserer Tätigkeiten massiv gestört und werden alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergreifen", stellte das Unternehmen am Montagnachmittag klar.

Bereits Ende Juni hatte Bures die ersatzlose Schließung von 193 Postämtern per Bescheid für drei Monate verhindert. Seitdem habe die Post für 49 Postämter Ersatz durch einen Postpartner gefunden, entweder die Gemeinde oder ein Geschäft, erläuterte Bures-Sprecherin Susanna Enk.

Um eine drohende Versorgungslücke zu verhindern, werde nun durch einen weiteren Bescheid gemäß Paragraf 4 Abs. 5 Postgesetz die ersatzlose Schließung von 144 Postämtern verhindert. Im März hatte die Post 293 Postämter zur Schließung angemeldet.

Bures hofft auf eine rasche parlamentarische Beschlussfassung des neuen Postmarktgesetzes, das Ende Juli im Ministerrat beschlossen wurde. Mit diesem Gesetz werde mit der Verankerung von 1.650 Post-Geschäftsstellen eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Postdienstleistungen in ganz Österreich garantiert.

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