Am Donnerstag ändern sich die Regeln für Überweisungen und neue Sicherheitsvorkehrungen treten in Kraft.
Ab dem 9. Oktober treten neue Regeln für Banküberweisungen in Kraft. Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) werden zum Standard: Alle Banken im Euroraum müssen sie anbieten, und Zusatzgebühren sind verboten. Zudem wird ein verpflichtender Abgleich zwischen IBAN und Empfängernamen eingeführt, um Betrug besser zu verhindern. Ein Ampelsystem zeigt vor dem Absenden der Überweisung, ob Name und IBAN übereinstimmen: Grün bedeutet Übereinstimmung, Gelb weist auf kleine Abweichungen hin, Rot warnt vor größeren Unstimmigkeiten. Bei einer roten Warnung liegt die Verantwortung vollständig beim Kunden.
Laut AK-Konsumentenschutzexperte Christian Prantner ist der IBAN-Abgleich ein wichtiger Schritt, um Finanzbetrug einzudämmen. Bisher sei es für Betrüger einfach gewesen, Zahlungsströme umzuleiten, da IBAN und der Empfängername nicht zusammenpassen mussten - der IBAN war der einzige Kundenidentifikator. Betrüger konnten so falsche Kontodaten zusammen mit dem Namen eines legitimen Zahlungsempfängers angeben und die Überweisung ging ohne Probleme durch, sagt Prantner gegenüber der APA. Allerdings steige durch die neuen Regeln auch die Eigenverantwortung der Kunden, die Überweisungsdaten nun besonders sorgfältig prüfen sollten.
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Nachforschungsauftrag kostet zwischen 30 und 50 Euro
Eine falsche oder fehlerhafte Überweisung zurückzuholen, sei jedoch meist nicht möglich und könne für Kundinnen und Kunden teuer werden, so Prantner. Wenn eine Überweisung ungewollt durchgeführt werde oder schief gehe, könne man bei der Bank zwar einen Nachforschungsauftrag geben. Das koste jedoch - die Institute verlangen dafür laut Prantner zwischen 30 und 50 Euro.
Kritisch sieht Prantner, dass Echtzeitüberweisungen auch Betrug beschleunigen können, weil fehlerhafte Zahlungen schwerer rückverfolgt werden. Zudem seien viele Kunden mit der fortschreitenden Digitalisierung überfordert, während persönliche Beratung abnehme. Die AK will beobachten, ob Banken die Änderungen später mit höheren Gebühren kompensieren. Eine weitere EU-Verordnung zur Stärkung des Betrugsschutzes und klareren Haftungsregeln ist in Vorbereitung.