EU verdonnert E.ON und GdF zu Milliarden-Kartellstrafe

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Die EU-Kommission hat gegen E.ON und Gaz de France (GdF) eine Kartellstrafe von zusammen 1,106 Mrd. Euro verhängt. Die Geldbußen gegen E.ON und ihre Tochter E.ON Ruhrgas einerseits sowie die französische GdF andererseits beliefen sich auf je 553 Mio. Euro. Die Unternehmen hätten durch die Aufteilung von Märkten gegen das im EU-Recht verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigem Verhalten verstoßen.

Der Vorwurf aus Brüsel: E.ON, E.ON Ruhrgas und GdF sollen 30 Jahre lang Gasmärkte aufgeteilt und dadurch niedrigere Verbraucherpreise verhindert haben. Die Konzerne hätten sich zum Bau ihrer gemeinsamen Megal-Pipeline 1975 darauf geeinigt, über diese Leitung kein Gas im Heimatmarkt des jeweils anderen Unternehmens zu verkaufen, erklärte die EU-Kommission. Durch die Megal-Pipeline fließt Erdgas von Tschechien durch Süddeutschland nach Österreich und Frankreich. Die Vereinbarung zwischen E.ON und GdF sei auch nach der Liberalisierung des EU-Energiemarktes 2000 noch in die Tat umgesetzt worden.

Konzerne ziehen gegen Geldbuße vor Gericht

E.ON und GdF Suez kündigten an, gegen die Geldbuße Klage beim EuGH einzureichen. Die Vereinbarung habe für die Marktentwicklung keine Relevanz gehabt, sei nie praktiziert und 2004 von den Unternehmen formell aufgehoben worden, hatte E.ON erklärt. Die Konzerne müsse das Bußgeld aber trotz des bevorstehenden Rechtsstreits zahlen.

In einem anderen Kartellverfahren im Strommarkt hatte sich E.ON 2008 noch mit der EU-Kommission geeinigt. Der Konzern hatte eine drohende Strafe mit der Zusage abgewendet, sein Höchstspannungsnetz in Deutschland und Kraftwerke zu verkaufen. Eine Abgabe seines Gasnetzes hat der Konzern mehrfach ausgeschlossen.

Mit 1,1 Mrd. Euro blieb die Kartellstrafe gegen E.ON und GdF knapp unter dem bisherigen Rekord: 2008 hatte die EU-Kommission gegen vier Hersteller von Autofenstern ein Bußgeld von insgesamt 1,4 Mrd. Euro verhängt.

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