Wegen neuer Berechnungsweise bei Phase 2 der Corona-Kurzarbeit droht Klagswelle.
Die Aufregung bei heimischen Unternehmen ist groß. Wie ÖSTERREICH am Sonntag berichtete, hat das Arbeitsmarktservice (AMS) die Kurzarbeits-Entschädigung für besser verdienende Arbeitnehmer dramatisch gekürzt. Konkret geht es um die Förderung ab der Höchstbeitrags-Grundlage von 5.370 Euro seit der Phase 2 (ab Juni). Im Detail:
- Für Arbeitnehmer mit 5.500 Euro Bruttogehalt gibt es rund 20 % weniger.
- Bei 6.150 Euro Gehalt betrug die Kurzarbeitsentschädigung in Phase 1 (März–Mai) 2.663 Euro, ab Juli sind es nur 1.309 Euro.
- Bei Gehältern über 10.000 Euro gab es in der 1. Phase 3.446 Euro Entschädigung, das wurde auf null reduziert. Heißt: Je mehr ein Arbeitnehmer verdient, umso geringer wird plötzlich die Förderung. Der Unternehmer muss voll zahlen, obwohl der Mitarbeiter bis zu 90 % in Kurzarbeit ist.
„Überförderung“
Seitens der Gewerkschaft hieß es am Sonntag, es sei in Phase 1 zur Überförderung von Firmen durch hohe Pauschalsätze gekommen. Diese Überförderung sei seit Phase 2 (Juni–September) eingeschliffen. Arbeitsministerin Christine Aschbacher hatte gegenüber ÖSTERREICH bereits gesagt, es sei „zu einer Änderung der Berechnungsmethode und Förderhöhe für Unternehmen gekommen“: „Ziel der Weiterentwicklung war es, Überförderungen zu vermeiden.“
Klagen
Seitens betroffener Firmen (mindestens 5.000) drohen jetzt Millionenklagen gegen das AMS, weil Vereinbarungen zur Kurzarbeits-Entschädigung gebrochen wurden.