Ärger auf Reisen

Jede 3. Urlaubsbeschwerde wegen Flug

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Viel Ärger auch wegen mangelhaften Leistungen wie schmutzige Unterkünfte und Lärm.

Nicht alle Reisenden haben sich im Urlaub uneingeschränkt entspannen können. Besonders überbuchte, gestrichene oder verspätete Flüge sorgten dieses Jahr für zahlreiche Beschwerden, wie eine von der Wiener Arbeiterkammer (AK) in Auftrag gegebene Analyse zeigt. Aber auch mangelhafte Leistungen und Internetbetrug sorgten für Ärger, der nicht einfach runtergeschluckt werden sollte, rät die AK-Wien.

Knapp 480 von Mitte Juni bis Ende Juli eingegangene Urlaubsbeschwerden wurden vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) für die AK-Wien ausgewertet. Jede dritte Beschwerde drehte sich um Flüge. Dabei ärgerten Reisende neben Flugverspätungen und -annullierungen auch nicht oder verspätet angekommenes Gepäck.

Meiste Beschwerden wegen Flügen

Zahlreichen Urlaubern waren zudem die Check-in Gebühren der Fluggesellschaften Laudamotion und Wizzair ein Dorn im Auge. Diese fallen an, wenn erst am Flughafen und nicht online eingecheckt wird. Die AK ist der Ansicht, dass diese Gebühren unzulässig sind und geht derzeit gerichtlich dagegen vor. Sollte sie Recht bekommen, könnten die Gebühren zurückverlangt werden, sofern unter Vorbehalt bezahlt wurde.

Rund 13 Prozent der Beschwerden gingen auf mangelhafte Leistungen wie schmutzige oder schimmlige Unterkünfte oder dürftige Ausstattung zurück. Beklagt wurde auch Baustellenlärm in oder nahe der Unterkunft. Jeden zehnten Beschwerdeführer verärgerten Leistungsänderungen vor der Abreise, wobei vorrangig Pauschalreisende betroffen waren, die sich plötzlich mit geänderten Flugzeiten oder anderen Hotelunterkünften konfrontiert sahen.

Nicht immer Anspruch auf Schadenersatz

Auch Online-Betrug gab Urlaubern Anlass, sich zu beschweren. So buchten und zahlten Urlauber des Öfteren ein Quartier, woraufhin die Vermittler nicht mehr erreichbar waren und wie sich herausstellte, es auch gar kein Ferienhaus gab. Die AK-Wien empfiehlt, sich im Voraus über die Anbieter zu informieren und bei negativen Meinungen bzw. sehr günstigen Preisen vorsichtig vorzugehen.

Ob bei entgangener Urlaubsfreude ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, hängt vom Einzelfall ab. Jedenfalls sollte der Sachverhalt immer genau dokumentiert werden, rät die AK-Wien. Nach der Rückkehr sollten Ansprüche am besten mittels eingeschriebenem Brief geltend gemacht werden. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten, Gutscheine müssen nicht als Entschädigung akzeptiert werden. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen für gewöhnlich ausbezahlt werden.

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