Regierung einigt sich beim Postmarktgesetz

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Nach zähen Verhandlungen in den vergangenen Wochen ist es nun fix: SPÖ und ÖVP haben sich auf ein neues Postmarktgesetz verständigt, das am Dienstag im Ministerrat durchgewunken werden soll. Das Gesetz stellt u.a. sicher, dass auch nach einer kompletten Marktöffnung zu Jahresbeginn 2011 die Postversorgung so flächendeckend bleibt wie bisher und soll Lohndumping bei Postzustellern verhindern.

Laut Gesetz wird es künftig in Österreich mindestens 1.650 Postgeschäftsstellen geben. Das entspricht exakt jener Menge, die die teilstaatliche Post AG anstrebt. Allerdings müssen diese Geschäftsstellen keine klassischen Postämter sein, sondern es gelten auch von Nahversorgern betriebene Post-Partner. Universaldienstanbieter - also Zusteller bis ins entlegene Bergtal - bleibt erwartungsgemäß die Post AG.

Bezahlt werden die Mehrkosten aus einem Universaldienstfonds. "Beitragspflichtig sind alle konzessionierten Postdienstleister, um das 'Rosinen-Picken' zu verhindern. Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach dem Verhältnis ihres Marktanteils zur Finanzierung des Ausgleichsfonds beizutragen", heißt es. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch die Regulierungsbehörde RTR, die auch den Telekommarkt regelt.

Am Montag startete unterdessen das von der Post-Christgewerkschaft betriebene Volksbegehren "Stopp dem Postraub". Es läuft bis 3. August und soll sicherstellen, dass kein Postamt zugesperrt wird und der neue Postler-Kollektivvertrag für die gesamte Branche gilt. Alle drei Oppositionsparteien unterstützen das Volksbegehren.

Manfred Wiedner, oberster Christgewerkschafter bei der Post AG, sieht sich durch das neue Postmarktgesetz mit dem heute gestarteten Post-Volksbegehren "Stopp den Postraub" voll bestätigt. "Da sind all die Grauslichkeiten drinnen, die wir mit dem Volksbegehren verhindern wollen", sagte Wiedner zur APA.

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