Strenge U-Haft-Regeln setzen die Staatsanwaltschaft unter Druck: Fußfessel möglich.
Justiz. Über Silvester muss der Signa-Pleitier weiter im Innsbrucker Gefängnis ausharren. Seine U-Haft wurde wieder verlängert. Doch die heimischen Bestimmungen setzen die Justiz 2026 unter Druck – und könnten zu einer Freilassung unter strengen Auflagen samt Fußfessel führen.
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Benko wurde in zwei Prozessen bereits zu 24 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Allerdings sind die Urteile nicht rechtskräftig – wäre der U-Haft-Grund der Tatbegehungsgefahr also nicht mehr schlagend, käme Benko gleich aus der Haft. Oder die Urteile werden rechtskräftig, dann kann er sofort eine Fußfessel beantragen. Sein Anwalt Norbert Wess hält dies im oe24-TV-Interview für höchst überfällig und kündigte kurz nach dem zweiten Prozess an, weiter darum zu kämpfen.
2026 wird für WKStA entscheidendes Jahr
Anklagen. Dennoch wird Benko, für den die Unschuldsvermutung gilt, wohl bald wieder auf einer Anklagebank sitzen. Experten halten das neue Jahr für Wegweisend in der Signa-Causa. Die WKStA dürfte erstmals komplexere Vorgänge zur Anklage bringen. Den Vorwurf etwa, dass Benko mit einem Geldkarussell Mitinvestoren betrogen hat. Die Beweislast liegt hier bei der Staatsanwaltschaft – und ist bei dem aufwendigen Firmengeflecht samt mehrerer Stiftungen sehr schwierig.
Die bisherigen zwei Prozesse waren im Vergleich einfachere Sachverhalte – 2026 geht es dann um die Milliarden-Schäden.