Europäische Union

Skilehrer: EU-Kommission klagt Österreich

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Brüssel will Hürden für ausländische Skilehrer zu Fall bringen.

Die EU-Kommission hat am Freitag eine Klage vor dem EuGH gegen Österreich wegen Beschränkungen für ausländische Skilehrer angekündigt. Zwar konzediert die Brüsseler Behörde, dass der Beruf des Skilehrers eine angemessene Ausbildung und Qualifikation erfordert. Doch würden einige Anforderungen ausländische Skilehrer ungerechtfertigterweise diskriminieren.
 

Ausländer benachteiligt?

Die Vorschriften in Tirol würden es ausländischen Skilehrern untersagen, Schüler anzunehmen, die sich bereits an Ort und Stelle befinden. Damit dürften diese Skilehrer Dienstleistungen nur für Kunden erbringen, die mit ihnen zusammen aus dem Land anreisen, in dem der jeweilige Skilehrer oder die jeweilige Skischule niedergelassen sind. Dieses Verbot benachteilige ausländische Lehrer gegenüber Tiroler Skilehrern, die sämtliche Kunden annehmen dürfen.

Zuletzt hatte Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) das Skischulgesetz seines Bundeslandes verteidigt. Es handle sich nicht um mutwillige Hürden, sondern um sachlich gerechtfertigte Unterscheidungen.

Die Kommission hatte ihre Bedenken bereits im Juli 2014 in einer begründeten Stellungnahme und im Juli 2015 in einer weitere Mitteilung vorgebracht. Da Österreich nicht in angemessener Weise reagierte und keine Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen hatte, beschlossen die Kommission, die österreichischen Behörden vor dem EuGH zu verklagen.
 

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