Viele Handy-Kunden in Österreich können sich jetzt bis zu 250 Euro an unzulässigen Gebühren zurückholen.
Mobilfunkkunden in Österreich haben jahrelang Gebühren bezahlt, die sie nun zurückfordern können. Im Fokus steht die jährliche Servicepauschale von Anbietern wie A1, Magenta oder Drei, die meist zwischen 20 und 35 Euro lag. Gerichte stufen diese Zahlungen als unzulässig ein, weshalb Betroffene nun gute Chancen auf eine Rückerstattung haben, berichtet das Portal "finanz.at".
Da diese Gebühren oft über einen langen Zeitraum eingehoben wurden, geht es in vielen Fällen um stattliche Summen. Im Durchschnitt können sich Konsumenten über eine Rückzahlung zwischen 200 und 250 Euro freuen. Besonders wichtig für Sie: Der Anspruch besteht auch dann noch, wenn der ursprüngliche Vertrag bereits gekündigt wurde. Es lohnt sich also auch für ehemalige Kunden, die alten Unterlagen zu prüfen.
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Kein Geld ohne Eigeninitiative
Die Mobilfunkanbieter überweisen die Beträge in der Regel nicht automatisch. Wer sein Geld zurück haben möchte, muss selbst aktiv werden. Laut "finanz.at" werden einzelne Anfragen oft direkt abgewiesen. Erst wenn juristischer Druck über einen Anwalt oder einer Sammelaktionen entsteht, bewege sich was. Spezialisierte Plattformen und Konsumentenschützer unterstützen dabei, die Forderungen durchzusetzen.
Erfolg gegen unzulässige Klauseln
Auch abseits der Servicepauschale gibt es Erfolge für Verbraucher. Die Arbeiterkammer (AK) konnte bereits rechtlich gegen diverse Vertragsklauseln vorgehen, die unter anderem überhöhte Verzugszinsen, unzulässige Rücklastgebühren und Mahnspesen betrafen. So wurden etwa Mahngebühren von bis zu 17 Euro als unangemessen eingestuft. Angesichts steigender Tarife durch Indexanpassungen ist die Rückforderung dieser unzulässigen Gebühren ein wichtiger Weg, um die eigene Geldbörse zu entlasten.