KV-Hammer

Tausende freie Dienstnehmer bekommen bessere Verträge

Freie Dienstnehmer können künftig in den Kollektivvertrag aufgenommen werden. Es kommen neue Kündigungsregeln.

Freie Dienstnehmer sollen ab dem kommenden Jahr mehr Arbeitnehmerschutz genießen. Künftig sollen für sie auch Kollektivverträge abgeschlossen werden können, weiters kommen neue Kündigungsregeln, teilte das Sozial- und Arbeitsministerium am Montag mit.  oe24 hat über den Plan als erstes Medium berichtet.  Damit sollen freie Dienstverträge und die Umgehung arbeitsrechtlicher Bestimmungen weniger attraktiv gemacht werden.

"Die immer wieder öffentlich bekannt gewordenen Fälle haben den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht und die Notwendigkeit von Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Rechten unterstrichen", schreibt das Ministerium. Durch die Möglichkeit, arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den KV aufzunehmen, könnten für diese künftig solche Mindeststandards festgelegt werden.

Riesenwirbel um Lieferando 

Für Aufregung rund um die Arbeitsbedingungen freier Dienstnehmer sorgte die Ankündigung des Essenszustellers Lieferando, seine angestellten Mitarbeiter zu kündigen und auf freie Dienstverträge umzustellen.

Kündigungsfrist von vier Wochen geplant

Nach dem neuen Regelwerk soll für freie Dienstnehmer ab 2026 eine Kündigungsfrist von vier Wochen gelten, ab dem zweiten Dienstjahr erhöht sie sich auf sechs Wochen. Im ersten Monat der Beschäftigung kann eine Probezeit vereinbart werden, in der das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden kann. "Diese Bestimmungen können durch den freien Dienstvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden", so das Ministerium. Für den Dienstnehmer günstigere Regelungen sind aber zulässig. Eine Auflösung des Dienstverhältnisses ist von beiden Seiten zum 15. eines Monats sowie zum Monatsende möglich.

"Erstmals können arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer:innen in Kollektivverträge einbezogen werden. Für freie Dienstnehmer:innen gibt es ab 1. Jänner 2026 bessere Arbeitsbedingungen, geregelte Mindestentgelte und ein Schutzpolster durch klare Kündigungsfristen", sagte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ).

Kündigungsregeln gelten nur für neue Dienstverträge

Die Regeln gelten für Dienstverträge, die ab 1. Jänner 2026 neu abgeschlossen werden. Auf aufrechte Dienstverträge mit bestehenden vertraglichen Kündigungsregeln haben die neuen Regeln keinen Einfluss. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sieht in den neuen Regeln einen "wichtigen Schritt in Richtung fairerer Arbeitsbedingungen". Auch SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim begrüßte am Montag die Pläne Schumanns.

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