EU macht strenge Vorgaben für die Banken-Sanierung

Teilen

Staatlich unterstützte Banken müssen sich auf strikte Auflagen der EU-Wettbewerbsaufsicht gefasst machen. Bei einer Restrukturierung sollen die Geldhäuser einen Teil ihrer Vermögenswerte abstoßen und sich aus riskanten Geschäftsfeldern zurückziehen. Die Regierungen sollen nicht davor zurückschrecken, eine Bank notfalls Pleite gehen zu lassen.

Angesichts der schweren Krise will die Kommission den Banken aber ausreichend Zeit für einen Umbau geben und keine Notverkäufe provozieren. Das geht aus einem Entwurf der Leitlinien zur Sanierung von Banken hervor. Die Prinzipien werden am 23. Juli vorgestellt. Die EU will damit erreichen, dass der Bankensektor saniert werden kann, ohne dass der Wettbewerb zwischen Geldhäusern in verschiedenen EU-Staaten leidet oder Banken, die ohne Staatshilfe die Krise meistern, Nachteile erleiden. Ein schädlicher Subventionswettlauf soll vermieden werden.

Um einen Restrukturierungsplan aufzustellen, müssen die Banken einen Stresstest absolvieren und ihre verlustträchtigen Wertpapiere offenbaren. Die Eigner einer Bank sollen sich angemessen an der Rettung des Instituts beteiligen. Zur Sanierung kann eine Bank in einem offenen Bieterverfahren verkauft werden. Die Banken könnten gezwungen werden, Tochterunternehmen oder Filialen zu verkaufen, Geschäftseinheiten und Kundenstämme abzugeben.

Genug Zeit für Umbau nach Krise

Die Banken sollen aber genug Zeit für den Umbau nach der Krise bekommen, wenn sich zum Beispiel nicht so schnell ein Käufer für abzustoßende Geschäftsfelder findet. Bis zu fünf Jahre statt der bisher üblichen zwei bis drei Jahre könnten die Restrukturierung dauern. Die Maßnahmen dazu müssen nicht unbedingt sofort umgesetzt werden. Die Eigner könnten sich an den Kosten zu einem späteren Zeitpunkt beteiligen, wenn sie dazu unmittelbar nicht in der Lage wären. Auch will die Kommission zusätzliche Staatsbeihilfen während der Sanierung zulassen, diese dann aber einzeln prüfen.

Zukäufe will die EU-Kommission nur in Ausnahmefällen gestatten. "Unter außergewöhnlichen Umständen" könnten Akquisitionen genehmigt werden, wenn sie notwendig wären, um die wirtschaftliche Stabilität der Bank oder einen wirksamen Wettbewerb zu sichern. Dividendenzahlungen an die Eigner hält die Kommission nur für vertretbar, wenn dies notwendig ist, um die Refinanzierung der Bank zu gewährleisten. "Aufkäufe der eigenen Aktien sollten während der Restrukturierung normalerweise nicht erlaubt werden."

Dutzende Banken vom Staat gerettet

Seit Ausbruch der Finanzkrise sind in der EU Dutzende Banken mit staatlichen Garantien oder Finanzspritzen vor dem Aus bewahrt worden. Jede angeschlagene Bank, die Staatshilfe länger als sechs Monate braucht, muss einen Restrukturierungsplan vorlegen, den die Kommission zu genehmigen hat. Dieser soll dafür sorgen, dass die Bank durch eine Sanierung auf Dauer ohne Geld der Steuerzahler überleben kann. Prinzipiell gesunde Banken, denen der Staat nur vorübergehend unter die Arme greift, müssen nur einen Plan vorlegen, wie sie ohne Beihilfe auskommen.

Wenn es keine Aussicht dafür gibt, dass eine Bank in absehbarer Zeit ihre Kosten decken und eine angemessene Rendite erwirtschaften kann, soll das Institut abgewickelt werden. "Die Regierungen sollten den Marktaustritt nicht-lebensfähiger Banken unterstützen", heißt es in dem Papier. In Deutschland wurde nach langwierigen Verhandlungen mit der EU-Wettbewerbsaufsicht die Restrukturierung der Commerzbank und der WestLB auf den Weg gebracht. In beiden Fällen verlangte Kroes etwa eine Halbierung der Bilanzsumme.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo