Coronavirus

3G im Job: Nachweis muss immer mitgeführt werden

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Ab 1. November müssen Mitarbeiter stets einen gültigen 3G-Nachweis mit sich führen.

Nach den ab 1. November geltenden 3G-Regeln am Arbeitsplatz müssen Mitarbeiter stets einen gültigen 3G-Nachweis mit sich führen, die Unternehmen haben darauf zu achten, dass dies auch eingehalten wird. Die Kontrolle erfolgt durch die Gesundheitsbehörden, bestätigte heute das Gesundheitsministerium einen Bericht des "Ö1-Morgenjournal" des ORF-Radio. 

Ab November müssen fast alle Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie an den Arbeitsort gelangen. Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, außer Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen. In einer Übergangszeit von zwei Wochen ist alternativ zu 3G noch das Tragen einer FFP2-Maske möglich.

An sich entfällt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz fast überall. Ein Mund-Nasen-Schutz wird für Beschäftigte nur noch in Pflege- und Spitalseinrichtungen vorgeschrieben - dort auch für Besucher.
 

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