Coronavirus

Bayern verlängert Quarantäne bei Einreise aus Tirol

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14 Tage Isolation sind nun Pflicht, ein Freitesten nach fünf Tagen ist nicht mehr möglich 

Bayern hat mit dem heutigen Montag die seit Mitte Februar geltenden Einreisebestimmungen aus sogenannten Virusvariantengebieten, worunter ein Großteil Tirols fällt, verschärft. Es gilt nun eine von zehn auf 14 Tage verlängerte Quarantänedauer, wie aus der Novelle der Einreise-Quarantäneverordnung hervorgeht. Eine Verkürzung der Quarantänepflicht - das "Freitesten" - nach fünf Tagen mittels negativem Testergebnis ist demnach nicht mehr möglich.
 
Aktuell dürfen aus Virusmutationsgebieten - neben Tirol fallen darunter auch Tschechien und die Slowakei - nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es etwa für Lkw-Fahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Sie müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Maßnahmen waren am Mittwoch bis zum 17. März verlängert worden. Die aktuelle Novelle der Einreiseverordnung bringt mit sich, dass lokale Behörden (Kreisverwaltung) im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung auch über den Einzelfall hinausgehende Ausnahmen für die Einreise erteilen können, "soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist".
 

Empfehlung des RKI

Zur Begründung hieß es, dass die Verschärfungen den Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) entsprächen. Durch die Verlängerung der Quarantänedauer aus Virusmutationsgebieten werde der "Schutz der Bevölkerung vor dem Eintrag der vermutlich gefährlicheren und ansteckenderen Virusvarianten" geboten. Bei der Entscheidung sei auch berücksichtigt worden, das eine Infektion mit einer Virusvariante erheblich länger dauern kann, "weshalb eine Verbreitung dieser Varianten nur durch eine länger dauernde, nicht abkürzbare Quarantäne verhindert werden kann".
 
Die Bestimmungen für die Einreise aus "Risikogebieten" - derzeit ganz Österreich, außer der Großteil Tirols - bleiben unverändert. Die neue Einreise-Quarantäneverordnung ist vorerst bis 28. März gültig.
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