Bei Umsatzrückgang über 80 Prozent bis zu 75 Prozent der Fixkosten oder verdorbenen Ware finanzierbar
Unternehmen, die aus dem Corona-Hilfsfonds Zuschüsse beantragen wollen, könnten dies ab dem 20. Mai tun, kündigten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Donnerstagnachmittag an. Bis zu einem Drittel der genehmigungsfähigen Beträge sollen innerhalb von 10 Tagen fließen, der volle Betrag frühestens Ende August - oder dann mit der Abrechnung für das Jahr 2020.
Das sei eine Reaktion auf zahlreiche Rückmeldungen aus Unternehmen gewesen, dass sie nicht bis zur Bilanzlegung für 2020 auf den Zuschuss warten könnten. "Wir rechnen damit, dass einige Milliarden Euro ausgezahlt werden können", so Blümel. Für "spezielle Branchen" wie die Veranstaltungswirtschaft werde es "weitere Überlegungen" geben.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse, "echte Subventionen im besten Sinn des Wortes", so Kogler, gibt es für weiterlaufende Fixkosten und für verderbliche Ware, die abgeschrieben werden muss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe des Umsatzes im Vorjahr, dem Umsatzrückgang und der Höhe der Fixkosten wie Mieten oder Zinsen ab. Bei Umsatzausfällen über 80 Prozent können bis zu 75 Prozent der Fixkosten übernommen werden. Ein Gasthaus mit 350.000 Euro Jahresumsatz sowie Fixkosten von 2.700 Euro im Monat könne 6.000 Euro erhalten, ein Hotel mit 40 Mio. Euro Jahresumsatz und 350.000 Euro monatlichen Fixkosten 650.000 Euro, rechnete Blümel vor.
Der Antrag werde über Finanz-Online eingebracht, dort auf Plausibilität überprüft und an die Corona-Finanzierungsagentur (COFAG) zur genaueren Prüfung und Auszahlung weitergegeben.