25 bis 75 Prozent der verlorenen Ausgaben als Staatszuschuss
Die Bundesregierung hat am Freitag weitere Details zum Corona-Hilfsfonds bekanntgegeben, der mit 15 Mrd. Euro Unternehmen unterstützen soll, die in der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Das bisher "Notfallhilfe" genannte Paket sieht Kredite mit Staatsgarantie und nicht rückzahlbare Zuschüsse vor, und verlangt im Gegenzug Einschränkungen bei Boni und Dividenden.
Kredite und Zuschüsse
Unternehmen die zumindest 40 Prozent Umsatzeinbruch verbuchen, können einen zu 90 Prozent vom Staat garantierten Betriebsmittelkredit beantragen. Er läuft bis zu fünf Jahre und kann noch einmal um fünf Jahre verlängert werden. Die Höhe des Kredits ist mit einem Quartalsumsatz bzw. 120 Mio. Euro begrenzt. Beantragt wird der Kredit bei der Hausbank, die auch die restlichen 10 Prozent am Risiko trägt. Abgedeckt wird der tatsächliche Liquiditätsbedarf eines Unternehmens. Der Zinssatz beträgt höchstens ein Prozent, zuzüglich Garantieentgelten von 0,25 bis 2 Prozent.
Außerdem können Unternehmen einen Staatszuschuss erhalten, der bis zu 90 Mio. Euro geht. Dazu kann ein Teil des Kredits umgewandelt werden, aber auch Unternehmen, die keinen Kredit gebraucht haben, können den Zuschuss beantragen. Konkret wird damit den Unternehmen ein Teil ihrer Fixkosten und der wertlos gewordenen Ware als Zuschuss abgegolten. Das umfasst etwa Mieten, Strom, Gas, Internet, Zinsaufwendungen, Leasingkosten oder Versicherungen, aber auch einen fiktiven Unternehmerlohn, der sich an den Bestimmungen des Härtefallfonds bemisst, sowie unverkäuflich gewordene Waren, die mindestens 50 Prozent ihres Wertes verloren haben, etwa Blumen.
Rasche Liquidität
Die Gewährung des Kredits soll dem Unternehmen rasch Liquidität zuführen. Die Abrechnung des Zuschusses wird dann auf Basis der Jahresbilanz erfolgen, also im Laufe des Jahres 2021. Unternehmen, die in der Krise - beginnend mit 16. März, Ende noch offen - im Vergleich zur Vorjahresperiode zwischen 40 und 60 Prozent Umsatz verlieren, sollen 25 Prozent der Fixkosten dieser Periode ersetzt bekommen. Bei Umsatzverlusten zwischen 60 und 80 Prozent sind es 50 Prozent, über 80 Prozent 75 Prozent. Der Zuschuss ist steuerfrei.
Kriterium für die Hilfe ist die Geschäftstätigkeit bzw. Liquiditätsprobleme in Österreich. Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können den Zuschuss beantragen, auch wenn sie Mitarbeiter gekündigt haben. Größere Unternehmen hingegen nur, wenn sie auf Kurzarbeit zurückgreifen und keine Mitarbeiter kündigen.
Im Gegenzug müssen Unternehmen, die Staatshilfe bekommen, im Zeitraum 16.3.2019 bis 16.3.2019 auf Dividenden aus dieser Liquiditätshilfe verzichten. Vor dem 16. März beschlossene Dividenden können aber noch ausgezahlt werden. Boni an das Management dürfen maximal halb so hoch sein wie im Vorjahr.
Der Corona-Hilfsfonds wird über die neugegründete COFAG - Covid-19 Finanzierungsagentur abgewickelt und hat ein Volumen von 15 Mrd. Euro. Die ersten Gelder können ab 8. April beantragt werden.