Coronavirus

Corona-Regeln in den Bundesländern: Was gilt wo?

Teilen

Was die Corona-Regeln betrifft, gleicht Österreich derzeit einem Fleckerlteppich. Hier ein Überblick über die Corona-Regeln in den Bundesländern.

WIEN

In Wien gelten schon länger deutlich schärfere Maßnahmen als im Bund, etwa eine FFP2-Pflicht für Kunden im gesamten Handel. Diese wird nun ab Donnerstag weiter ausgedehnt. So kommt es zu einer FFP2-Pflicht in allen Innenräumen abseits des Privatbereichs - auch am Arbeitsplatz und damit auch für die Bediensteten im Handel, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Diese Pflicht gilt aber generell, etwa auch in Büros, sofern Kontakt zu anderen Personen besteht, außer es gibt bauliche Schutzmaßnahmen vor Ort. Für Gäste in der Gastronomie wird der Weg vom und zum Tisch nur mit Maske zu bestreiten sein - und auch das Personal muss auch dort wieder ausnahmslos FFP2-Maske tragen. Dasselbe gilt für das Personal bei körpernahen Dienstleistern.

Außerdem gilt ab Freitag in Wien für Kunden in bestimmten Bereichen eine 2Gplus-Regelung: Damit dürfen Lokale der Nachtgastronomie und Events ab 25 Personen nur mehr besucht werden, wenn geimpfte oder genesene Personen zusätzlich auch ein PCR-Test-Ergebnis vorweisen. Schärfer als im Bund ist auch die Regel für Kinder: Für Sechs- bis Elfjährige muss der sogenannte "Ninja-Pass" (Schultests) als 2G-Nachweis vorgelegt werden (bundesweite Vorgabe: erst ab 12 Jahren); ein vollständig geklebter Pass (3 Tests pro Woche) gilt auch am Wochenende. 12- bis 15-Jährige müssen in Wien einen 2,5-G-Nachweis vorlegen, wobei der PCR-Test 48 Stunden ab Abnahme gilt (im Bund reicht bis zur Beendigung des neunten Schuljahres der Ninja-Pass, danach muss man einen 2G-Nachweis vorlegen).

NIEDERÖSTERREICH

In Niederösterreich gelten seit Mittwoch Verschärfungen bei der FFP2-Pflicht. Kunden im Gastgewerbe müssen die Maske am Weg zum bzw. vom Platz tragen, auch Gäste in Innenräumen von Kultureinrichtungen (etwa Theater, Kinos sowie Konzertsäle und -arenen) haben nun diese höherwertige Maske zu verwenden. Auch im Rahmen des Parteienverkehrs muss ein solcher Schutz verwendet werden.

BURGENLAND

Im Burgenland muss ebenfalls ab Mittwoch in allen öffentlich zugänglichen Räumen wieder FFP2-Maske getragen werden - etwa bei Veranstaltungen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gastgewerbe und bei körpernahen Dienstleistungen. Die Maskenpflicht gilt auch für Beherbergungsbetriebe, Freizeit-und Kultureinrichtungen sowie Messen.

OBERÖSTERREICH

Auch in Oberösterreich gilt - seit Montag - eine generelle FFP2-Maskenpflicht indoor, in der Gastronomie gilt diese ebenfalls bis zum Sitzplatz (Ausnahme: Mund-Nasenschutz für 6- bis 14-Jährige). Discos und Nachtlokale müssen bis 6. Dezember schließen. Auch alle Veranstaltungen sind bis 6. Dezember untersagt - mit Ausnahme jener im "professionellen Kultur- und Sportbereich". Nach diesem Zeitpunkt sollen die geschlossenen Bereiche für Personen mit 2G-Nachweis wieder offen sein. Adventmärkte können stattfinden, es gilt aber FFP2-Maskenpflicht und ein Konsumationsverbot. Takeaway ist möglich.

SALZBURG

Im Bundesland Salzburg gilt seit Montag die FFP2-Maskenpflicht für alle Arbeitskräfte mit Kundenkontakt oder bei Abstand unter einem Meter zu Kollegen. Auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren, in Restaurants und allgemein zugänglichen Bereichen von Beherbergungsbetrieben, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie auf Märkten - auch im Außenbereich ist die FFP2-Maske Pflicht. Speisen und Getränke in Lokalen dürfen nur mehr im Sitzen konsumiert werden. Darüber hinaus ist ein 2G-Nachweis für Museen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Archive und auf Gelegenheitsmärkten wie etwa dem Christkindlmarkt erforderlich. Alkoholkonsum ist dort verboten.

STEIERMARK

In der Steiermark ist seit Mittwoch die strengere FFP2-Regel in Kraft. In jedem geschlossenen Raum muss bei Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, grundsätzlich eine solch hochwertige Schutzmaske getragen werden. Das gilt auch hier für den Arbeitsplatz, sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht auch in der "Grünen Mark" in Gaststätten, beim Betreten und Verlassen des Lokals und beim Gang auf die Toilette.

KÄRNTEN

In Kärnten wird am Freitag verschärft, die FFP2-Pflicht wird hier ebenfalls auch "am Ort der beruflichen Tätigkeit" vorgeschrieben. Auch in Kärnten ist künftig die Konsumationen im Lokal nur noch am Sitzplatz erlaubt, beim Aufstehen gilt Maskenpflicht - ebenso in Hotels, wo in allen allgemein zugänglichen Bereichen Masken zu tragen sind. Pflicht wird die Maske für Kunden auch in den Bereichen Kultur und Freizeit, Ausnahmen soll es nur für den Nassbereich bzw. bei Bedienung eines Fitnessgeräts geben.

TIROL

In Tirol gilt seit Mittwoch ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen am Arbeitsplatz - dann, wenn mehr als eine Person im Raum ist. Ausnahmen davon bestehen, wenn "andere geeignete Schutzmaßnahmen" (etwa Plexiglaswände) vorhanden sind - oder die Ausübung des Berufs durch die Maskenpflicht verunmöglicht oder unzumutbar erschwert würde (etwa Schauspieler).

VORARLBERG

Ab Freitag zieht dann auch Vorarlberg nach: Auch hier gilt die FFP2-Pflicht dann in allen öffentlichen Innenräumen und am Arbeitsplatz - und zwar überall dort, wo es Kundenkontakt gibt (Handel, Gastronomie, körpernahe Dienstleister). Auch bei Veranstaltungen werden Masken zu tragen sein.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten