Coronavirus

Das sind die Corona-Regeln für uns in den Hotels

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Ab 29. Mai dürfen Hotels wieder öffnen - das sind die Rahmenbedingungen:

Die Grundregel des Mindestabstands von 1 Meter gilt weiterhin, außer innerhalb einer Gästegruppe oder für Personen, die sonst im gemeinsamen Haushalt leben oder wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
 
Unter Gästegruppen sind jene Gäste zu verstehen, die den Aufenthalt in einer gemeinsamen Wohneinheit verbringenIm Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
 
Mitarbeiter mit Gästekontakt haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
 
Für den Gastronomiebereich in Beherbergungsbetrieben gelten die gleichen Bestimmungen wie für reine Gastronomiebetriebe 
mit einer Erleichterung: 
  • Buffets können somit in Selbstbedienung angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann
  • Frühstücksbuffets sind damit grundsätzlich möglich
 
Weitere Klarstellungen:
  • Seminare von bis zu 100 Personen werden unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt:
  • Ein Meter Abstand zwischen Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben 
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • Ausnahme: wenn die Eigenart der Ausbildung oder Schulung das Einhalten dieser Voraussetzungen nicht ermöglicht (z.B. Erstehilfekurs), ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
  • Wellnesseinrichtungen können genutzt werden, wenn Betriebe ihre Hygienemaßnahmen gemäß den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums gestalten.
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