Ab 29. Mai dürfen Hotels wieder öffnen - das sind die Rahmenbedingungen:
• Die Grundregel des Mindestabstands von 1 Meter gilt weiterhin, außer innerhalb einer Gästegruppe oder für Personen, die sonst im gemeinsamen Haushalt leben oder wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
• Unter Gästegruppen sind jene Gäste zu verstehen, die den Aufenthalt in einer gemeinsamen Wohneinheit verbringenIm Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Mitarbeiter mit Gästekontakt haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
• Für den Gastronomiebereich in Beherbergungsbetrieben gelten die gleichen Bestimmungen wie für reine Gastronomiebetriebe
mit einer Erleichterung:
- Buffets können somit in Selbstbedienung angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann
- Frühstücksbuffets sind damit grundsätzlich möglich
Weitere Klarstellungen:
- Seminare von bis zu 100 Personen werden unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt:
- Ein Meter Abstand zwischen Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
- Ausnahme: wenn die Eigenart der Ausbildung oder Schulung das Einhalten dieser Voraussetzungen nicht ermöglicht (z.B. Erstehilfekurs), ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
- Wellnesseinrichtungen können genutzt werden, wenn Betriebe ihre Hygienemaßnahmen gemäß den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums gestalten.