Coronavirus

Edtstadler: Impfpflicht ist verfassungsrechtlich möglich

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Verfassungsministerin Edtstadler weißt darauf hin, dass die Bürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Eine Impfpflicht sieht sie "verfassungsrechtlich möglich".

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat sich am Sonntag überzeugt davon gezeigt, dass die ab Februar geplante Impfpflicht verfassungsrechtlich möglich ist. In der ORF-"Pressestunde" betonte Edtstadler, dass die Regierung verschiedene Experten einbezogen habe und keiner habe gesagt, dass dies nicht gehe. Außerdem habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Falle einer Impfpflicht für Kinder in Tschechien dies schon bestätigt.

Keine Vorabprüfung vorgesehen

Die von der FPÖ geforderte Vorabprüfung durch den Verfassungsgerichtshof könne es nicht geben, weil das nicht vorgesehen sei, betonte die ÖVP-Ministerin. Sie verwies aber darauf, dass die Bürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Edtstadler ist auch der Ansicht, dass eine Impfpflicht ein geringerer Eingriff sei als der am morgigen Montag beginnende Lockdown. Sie gestand zu, einen solchen Schritt bis vor kurzem noch ausgeschlossen zu haben, aber die Realität habe sie angesichts der niedrigen Impfquote und der hohen Infektionszahlen eines Besseren belehrt.

Verwaltungsstrafen

Für Personen, die sich nicht daran halten, soll es Verwaltungsstrafen geben. Man werde aber zuerst die Menschen zu einem Impftermin einladen und erst dann, wenn das nicht fruchtet, Geldstrafen aussprechen. Die Höhe der Strafen ließ sie offen, sie kann sich aber eine abgestufte Vorgangsweise vorstellen. Eine Richtschnur könnten die bis zu 3.600 Euro sein, die im einem Entwurf für die geplante Impfpflicht für Gesundheitsberufe schon enthalten sind. Ausnahmen werde es jedenfalls geben für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Die Frage, wie lange die Pflicht gelten soll, werde im Gesetz noch zu regeln sein, Edtstadler kann sich aber vorstellen, dass die Dauer bis zum Erreichen einer bestimmten Durchimpfungsrate reichen könnte. Das Mindestalter müsse mit Experten noch geklärt werden.

Dass der neuerliche Lockdown nun wieder notwendig sei, darüber zeigte sich Edtstadler "grantig", "frustriert" und "traurig". Man müsse nun aber die Emotionen zurückstellen, der Schritt sei jetzt notwendig. Die ÖVP-Ministerin richtete an alle die Bitte, dabei mitzumachen. Sie gestand zu, dass die Regierung zuletzt "kein gutes Bild" abgegeben habe. Manche Entscheidungen seien "zu spät" getroffen worden und nachträglich betrachtet hätte man im Sommer auch mehr Impfkampagnen machen sollen. Mit dem Vorhandensein von ausreichendem Impfstoff sei man wohl zu hoffnungsfroh gewesen, dass die Menschen auch impfen gehen. Es sei aber offenbar nicht gelungen, jene zu überzeugen, die Ängste haben. Man habe zu sehr auf jene geschaut, die laut sind und so wie am Samstag demonstriert haben.

Regierung hat "kein gutes Bild" abgegeben

Auch wenn die Regierung zuletzt kein gutes Bild abgegeben habe, würden jetzt wieder allen an einem Strang ziehen, um die Glaubwürdigkeit wieder zu steigern. Edtstadler zeigte sich "fest überzeugt", dass die türkis-grüne Koalition bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2024 halten werde.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen ÖVP-Obmann Sebastian Kurz und andere ÖVP-Politiker erwartet die Verfassungsministerin, dass die Justiz rasch ermittelt. Wenn alles aufgeklärt sei, sieht Edtstadler keinen Grund, warum Kurz nicht als Bundeskanzler zurückkehren könnte. Zu den Angriffen aus der ÖVP gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hielt Edtstadler fest, dass niemand über der Kritik stehe. Und dass sie sich nicht schützend vor die WKStA gestellt habe, begründete die ÖVP-Ministerin damit, dass Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dafür zuständig sei und sie das auch gemacht habe.

Edtstadler stellte klar, dass es ihr um raschere Verfahren gehe und nicht um eine Beschneidung von Beschuldigtenrechten. Sie wolle auch nicht Ermittlungsmethoden einschränken, aber für die Beschlagnahme von Handys und die Herstellung von gelöschten Nachrichten bzw. von Cloud-Daten müsse es eine ordentliche Rechtsgrundlage geben, verlangte sie. Für nicht notwendig hält es die Verfassungsministerin auch, "jeden Verfahrensschritt in den Medien zu kommentieren". Wenn es zu Leaks aus Akten kommt, dann will Edtstadler sicherstellen, dass man nachvollziehen kann, woher sie kommen. Dass Zadic hier Wasserzeichen im elektronischen Akt plant, hält Edtstadler für richtig.

Dass es zum geplanten Informationsfreiheitsgesetz noch keinen Ministerratsentwurf gibt, begründete Edtstadler damit, dass es in der Begutachtung über 200 Stellungnahmen mit teils deutlicher Kritik gegeben hat. Dabei sei die Sorge geäußert worden, dass die Verwaltung mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses in manchen Teilen nicht mehr handlungsfähig wäre. Diese Sorgen nehme man ernst. Jeder wolle die Informationsfreiheit, aber nach dem Florianiprinzip wolle sie jeder beim anderen und nicht bei sich selbst. 

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