Fachgeschäfte fordern Verbot – Spar & Hofer kontern: Wem nutzt es außer Amazon & Co?!
Wien. Ostersonntag in 9 Tagen, doch heuer ist alles anders. Das Coronavirus vermasselt uns auch das Osterfest. Problem: Wo soll der Osterhase seine Geschenke besorgen?
Virusbedingt sind alle Spielzeug-, Sport- und Buch-Geschäfte geschlossen. Für den Handel eine Katastrophe, immerhin ist Ostern mit einem Umsatz von 210 Millionen Euro das zweitgrößte Geschenkefest des Jahres.
Protest. Die Einzigen, die offen haben dürfen, sind Lebensmittel-Geschäfte, Tankstellen, Trafiken. Jetzt herrscht Streit um das Oster-Nest: Betreiber von geschlossenen Shops protestieren, dass die Supermärkte zur einzigen Anlaufstelle für Geschenke geworden sind. Grundtenor: Den großen Ketten soll das Verkaufen von Waren verboten werden, die nicht zur Grundversorgung gehören.
Jurist: »Dürfen gesamtes Sortiment weiterverkaufen«
Klage. Ein Spielwarenhändler hat Klage eingebracht. Chef Mario Sieber von der Spielewelt Feldkirch: „Da stehen Leute dicht an dicht am Spielwarenregal im Supermarkt, während wir geschlossen halten müssen.“
Das Land Vorarlberg sagt: „Geschäfte müssen Regale mit anderen Produkten entsprechend absperren bzw. sicherstellen, dass kein Verkauf stattfindet.“
Alle Waren. Interspar-Chef Markus Kaser hat eine juristische Beurteilung der Lage eingeholt. Seine Anwälte kommen zu dem Schluss, dass „Gruppen“ von Unternehmen vom Verkaufsverbot ausgenommen wurden – eben der Lebensmittelhandel. Und diese dürfen jetzt „ihr gesamtes Sortiment, das diese auch bisher geführt haben“ weiterverkaufen, so die Juristen.
Nachsatz: Gäbe es diese Waren nicht mehr im Supermarkt, wäre der einzige Profiteur der Internethandel.
Amazon wäre Sieger. Auch von Diskonter Hofer heißt es: „Wir haben vollstes Verständnis für den Detailhandel. Aber wem nutzt es, wenn auch wir nicht verkaufen dürfen. Nur Amazon würde profitieren.“