Michael Ludwig

Coronavirus

An diesen öffentlichen Plätzen herrscht jetzt Maskenpflicht

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Jetzt ist es fix: An stark frequentierten Plätzen herrscht in Wien nun Maskenpflicht.

In der Wiener Innenstadt hatten sich zuletzt einiger Hotspots gebildet, an denen vor allem jüngere Menschen in größeren Menschentrauben ihre Nachmittage und Abende verbrachten. An diesen Plätzen gilt ab Donnerstag die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. In einer Verordnung werden diese Orte genau definiert.

  • Karlsplatz: Der Bereich umfasst den Resselpark, den Rosa-Mayreder-Park, den Esperantopark und den Gerardipark. Die südliche Grenze bildet die Gebäudefront der TU Wien, süd-östlich erstreckt sich der Bereich entlang der Kreuzherrengasse und der Maderstraße. Nördlich liegt die Grenze entlang der Fahrbahn Karlsplatz, westlich entlang der Operngasse und der Friedrichstraße.
  • Maria-Theresien-Platz / Museumsplatz: Der Bereich liegt zwischen Burggasse und Babenbergerstraße sowie zwischen Burgring und Museumsplatz. Die Grenzen bilden die Einfriedung der Museen entlang der Burggasse, des Burgringes und der Babenbergerstraße. Süd-Westlich die Gebäudefront des Museumsquartiers und der Platz der Menschenrechte.
  • Schwedenplatz: Bereich zwischen Morzinplatz und Postgasse sowie Franz-Josefs-Kai und Gebäudefronten Schwedenplatz.
  • Donaukanal: Gesamter Uferbereich / Treppelweg zwischen Friedensbrücke und Franzensbrücke.
  • Stephansplatz: Der Bereich umfasst den Stephansplatz rund um den Dom und den Stock-im-Eisen-Platz. Richtung Graben und Richtung Kärntner Straße zieht sich der Bereich bis zu den U-Bahn Aufgängen. 

Ob es bei diesen Plätzen bleibt, ist indes noch unklar. Wie Ludwig unterstrich, würde man bei Ausweichen auf andere Orte auch dort entsprechende Maßnahmen umsetzen. Dauern soll die Maskenpflicht wie die gesamte "Oster-Ruhe", die ja unter anderem auch den Handel und die persönlichen Dienstleister betrifft, mindestens bis 10. April.

Der Bürgermeister betonte, dass es dabei natürlich nicht darum gehe, jemanden "zu sekkieren". Den Menschen müsse vielmehr klar sein, dass es um ihre Gesundheit und die ihrer Mitmenschen gehe. Auch junge Menschen seien mittlerweile oft hart getroffen mit mehrwöchigen Aufenthalten auf den Intensivstationen. Er appelliere daher an alle, die Situation ernst zu nehmen und zu Ostern daheim zu bleiben, da aber soziale Kontakte über Telefon und soziale Medien zu halten.

Video zum Thema: Wien: Maskenpflicht an beliebten Plätzen

Video zum Thema: Wien verhängt Maskenpflicht an belebten Plätzen

Krankenanstaltengesetz geändert

Um der dramatischen Situation an den Spitälern Herr zu werden, wird die Stadtregierung auch eine Änderung des Krankenanstaltengesetzes vornehmen. Diese soll es ermöglichen, mehr Plätze zu schaffen. Dies soll über einen flexibleren Einsatz des Personals funktionieren, jedoch ohne Qualitätsverlust, wie Ludwig versicherte.

Noch steht Wien mit seiner verlängerten "Oster-Ruhe" alleine da, doch ist Ludwig überzeugt dass auch Niederösterreich und das Burgenland folgen werde. Entsprechende Maßnahmen zu setzen, sei "alternativlos". Er habe den Eindruck, dass manche Bundesländer sich denken würden, dass man im Notfall immer noch Wien habe, doch helfe man zwar gerne, die Ressourcen seien aber auch in der Bundeshauptstadt irgendwann erschöpft, warnte der Bürgermeister.

Gemeinsame Lösung

Das Burgenland betonte indes am Mittwoch einmal mehr, mit Niederösterreich und Wien eine gemeinsame Lockdown-Lösung finden zu wollen. Nachdem die Bundeshauptstadt die "Oster-Ruhe" schon verlängert hat, wolle man sich mit Niederösterreich bis Freitag abstimmen, hieß es am Mittwoch aus dem Büro von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Es brauche einen Schulterschluss der Länder, wurde gegenüber der APA bekräftigt. Die Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auch auf den Arbeitsplatz steht ebenfalls noch in Verhandlung.

Angesichts stark gestiegener Corona-Zahlen gilt in Ostösterreich - Wien, Niederösterreich und dem Burgenland - ab Gründonnerstag und bis Dienstag nach Ostern ein kurzer Lockdown. Die Bundeshauptstadt hat bereits bekannt gegeben, diesen bis 11. April zu verlängern. Formal reichen die Verordnungen zunächst nur bis 10. April.

Zur Frage, wie es in den anderen beiden Bundesländern weitergeht, soll die Situation bei den Corona-Infektionen sowie in den Spitälern und vor allem auf den Intensivstationen noch bis Freitag beobachtet und dann eine Entscheidung getroffen werden, hieß es im Burgenland. Näheres war zunächst nicht zu erfahren. Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen in burgenländischen Spitälern war indes ein wenig gesunken. Nach dem Höchststand am Sonntag mit 25 Erkrankten betrug die Zahl derer, die intensivmedizinische Versorgung benötigen, am Mittwoch 19. Allerdings wurden auch weitere Todesfälle verzeichnet.

Auch wenn mit einer Entscheidung vor Freitag nicht zu rechnen ist, tauschen sich die Länder - mit dem Gesundheitsministerium - täglich aus. Die laufende Abstimmung zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung sei "auf jeden Fall zielführend", teilte das Büro von Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Mittwoch auf Anfrage mit. Dementsprechend "sind wir täglich miteinander im Kontakt".

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hielte die Ausweitung der Maßnahmen, wie er in den vergangenen Tagen mehrfach betonte, für dringend geboten - und zwar nicht nur der Dauer im Burgenland und Niederösterreich, sondern auch auf andere Bundesländer.

Keine Maskenpflicht in Innenräumen

Definitiv nicht - wie geplant - mit Gründonnerstag in Kraft treten wird die Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auch auf Innenräume. Dies würde vor allem die Arbeitswelt betreffen - und sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter haben sich quergelegt. Das Gesundheitsministerium steht deshalb in Verhandlung mit den Sozialpartnern.

   Gebremst hat das Vorhaben auch, dass FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz und verpflichtende Berufsgruppentests (mit denen die Maskenpflicht ja wegfallen könnte) als Schutzmaßnahmen-Paket gesehen werden. Die Pflicht zur wöchentlichen Testung für bestimmte Berufsgruppen liegt aber - mit der Blockade der Epidemie- und Coronagesetzes-Novellen durch die Oppositionsmehrheit im Bundesrat - für acht Wochen auf Eis. Auch die geplanten Zutrittstests im Handel kommen so vorerst nicht. Ludwig sieht hier ein Problem der Praktikabilität. 

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