Coronavirus

Kurzarbeitsgeld anteilig auch bei Krankenstand

Teilen

WKÖ: Weiterer offener Punkt geklärt.

Wien. Die "Corona-Kurzarbeit" ist noch einmal ein Stück attraktiver geworden. Denn das Arbeitsmarktservice (AMS) übernimmt auch einen Anteil an den Kosten für einen Krankenstand im Rahmen der Kurzarbeit, teilte Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einer Aussendung mit.
 
Üblicherweise muss ein Arbeitgeber die Lohnkosten übernehmen, wenn sein Mitarbeiter im Rahmen einer Kurzarbeit krank wird. Diesmal soll aber das AMS einen Teil der Kosten für Arbeitszeiten, die aufgrund von Krankenstand entfallen, übernehmen. Gibt es im Unternehmen Kurzarbeit und wird die Arbeitszeit etwa von 40 auf zehn Stunden reduziert, dann werden drei Viertel des Krankenstands vom AMS getragen, ein Viertel zahlt das Unternehmen, heißt es in der Aussendung.
 
Damit seien die Voraussetzung für Kurzarbeit noch besser geworden, so Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf in der Aussendung. Sie erinnern daran, dass Kurzarbeit unabhängig von Branche und Unternehmensgröße angewendet werden könne. "Wir gehen daher von weiterhin sehr großem Interesse an der Corona-Kurzarbeit aus", wird Kopf in der Aussendung zitiert.
 
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.