Der Bund gibt "Mindeststandards" vor. Die Bundesländer wählten darüber hinaus unterschiedliches Vorgehen
In den Bundesländern gelten nach dem Lockdown-Ende für Geimpfte und Genesene ab 12. Dezember unterschiedliche Regelungen. Nur Burgenland, Tirol und Vorarlberg öffnen ab Sonntag alle im bundesweiten "Mindeststandard" für Corona-Maßnahmen erlaubten Bereiche. Die anderen Länder sind vorsichtiger: Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Steiermark sperren Lokale und Hotels erst am 17. Dezember auf, Wien am 20. Oberösterreich bleibt bis 17. im Lockdown und öffnet ab 18. alles.
Mindeststandards
Der Bund gibt "Mindeststandards" vor, die in ganz Österreich gelten. Die Bundesländer haben dabei die Möglichkeit, strenger zu sein. Grundsätzlich endet der Lockdown für alle Geimpften und Genesenen in der Nacht auf Sonntag, 12. Dezember. Für Ungeimpfte bleibt der Lockdown auf unbestimmte Zeit aufrecht. Mit den Vorgaben besteht die Möglichkeit, nach dem Lockdown-Ende wieder fast alle Bereiche zu öffnen - vom Handel (abseits der ohnehin immer offenen Grundversorger) über persönliche Dienstleister (wie Friseure), Gastronomie, Tourismus, bis hin zum Kultur-, Freizeit- und Sportbereich. Weiterhin geschlossen bleiben müssen österreichweit aber die Nachtgastronomie sowie Apres-Ski-Lokale. Darüber hinaus sind Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, etwa eine umfassende FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Alle Bereiche (abseits der Grundversorger) können nur mit 2G-Nachweis betreten werden. In der Gastronomie gilt grundsätzlich eine Sperrstunde um 23 Uhr. Kultureinrichtungen können laut den Bundesvorgaben in Innenbereichen wieder bis zu 2.000 Gäste begrüßen, außen bis zu 4.000 Gäste (jeweils bei zugewiesenen Sitzplätzen).
Wien
In Wien endet der Lockdown für Genesene und Geimpfte weitgehend wie österreichweit vorgesehen - ausgenommen sind aber Gastronomie und Hotellerie. Die dürfen erst am 20. Dezember (dann aber ohne die zwischendurch diskutierte 2G-Plus-Regel für Gäste) aufsperren. Da die Bundes-Verordnung am Samstag um 24 Uhr ausläuft, können ab Sonntag also Christkindlmärkte, Sport- und Kultureinrichtungen aufsperren. Gegessen oder Punsch getrunken werden darf auf den Christkindlmärkten aber bis zur Gasto-Öffnung nicht - es ist nur Take Away erlaubt. Ab Montag, 13. Dezember, können "2G"-Inhaber wieder alle Geschäfte, Friseure etc. besuchen.
Niederösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten
Ähnlich wie in Wien ist die Regelung in Niederösterreich, Kärnten, Steiermark und Salzburg - allerdings leicht anderen Daten: Gastronomie und Beherbergungsbetriebe bleiben dort bis 16. geschlossen. Aber alle Bereiche im Handel, bei den körpernahen Dienstleistern sowie in der Event- und Freizeitbranche können unter den österreichweit vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften am Montag, 13. Dezember, öffnen.
Oberösterreich
Oberösterreich bleibt, wie schon bei der Verhängung angekündigt, bis Freitag, 17. Dezember, im Lockdown - und mit 18. Dezember wird dann alles auf einmal aufgesperrt.
Burgenland, Tirol, Vorarlberg
Sofort alles öffnen, was möglich ist, ist die Devise der drei Länder Burgenland, Tirol und Vorarlberg. Dort können ab Sonntag bzw. Montag alle Bereiche aufsperren, die laut den bundesweiten "Mindeststandards" erlaubt sind.