Coronavirus

Künftig Antigen-Tests am Eingang von Altenheimen & Co

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Besucher müssen laut Verordnungs-Entwurf vor dem Betreten von Alten-, Pflege- oder Behindertenheimen einen Antigen-Test an der Tür machen.

Die Vorstellungen, wie die neuen Corona-Maßnahmen aussehen, werden konkreter. Ein Entwurf der entsprechenden Verordnung, der oe24 vorliegt, enthält unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr sowie eine Schließung von Lokalen. Veranstaltungen werden untersagt, immerhin Zoos, Museen und Bibliotheken bleiben offen. Für Besuche in Spitälern oder Pflegeheimen braucht es einen Test an Ort und Stelle oder eine effektive Schutzmaske.

Mitarbeiter dürfen Alten-, Pflege- und Behindertenheime nur betreten, wenn zwei Mal pro Woche ein molekularbiologischer oder Anti-Gen-Test auf Corona durchgeführt wird und dessen Ergebnis negativ ist. Besucher dürfen diese Einrichtungen nur betreten, wenn unmittelbar beim Eingang ein Anti-Gen-Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist, oder während des Besuchs durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird. Zugelassen ist nur ein Besucher pro Patient, ausgenommen ist Palliativ- und Hospizbegleitung. Für Kranken- und Kuranstalten gelten die selben Regelungen außer der Beschränkung auf eine Person pro Tag.

 

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