Gesundheitspass darf bis zum Sommer eingesetzt werden.
Das höchste Verfassungsgericht Frankreichs hat die Möglichkeit gekippt, im Kampf gegen das Coronavirus den Impfstatus von Schülern abzufragen. Diese Regel sei eine "unverhältnismäßige Verletzung des Rechts auf Respekt vor dem Privatleben", urteilte der Staatsrat am Dienstag. Die Nationalversammlung hatte in der vergangenen Woche ein Gesetz verabschiedet, demzufolge sich Schulleiter nach dem Impfstatus von Schülern hätten erkundigen dürfen.
Die Opposition hatte den Staatsrat angerufen, um zu klären, ob das Gesetz mit der Verfassung vereinbar sei. Eine weitere zentrale Bestimmung des Gesetzes erklärte der Staatsrat hingegen für zulässig. Demnach darf die Regierung bis zum kommenden Sommer den Zugang zu bestimmten Orten mit Hilfe eines Gesundheitspasses regeln. Der Corona-Pass entspricht der 3G-Regel und gibt per QR-Code darüber Auskunft, ob jemand geimpft, genesen oder kürzlich getestet ist. Eigentlich sollte er Mitte November auslaufen, er wurde nun vom Parlament verlängert.
Die Opposition hatte der Regierung nach dem Gesetzesbeschluss "Gesundheits-Autoritarismus" vorgeworfen. Sie kritisierte zudem, dass die Regelung bis nach der Präsidentschaftswahl gelte. Dadurch verschaffe sich die Regierung einen "Freibrief" für ihre Gesundheitspolitik. Die Regierungsmehrheit hingegen verwies darauf, dass der Pass nur dann eingesetzt werde, wenn es nötig sei.
Auch in Frankreich steigen die Infektionszahlen derzeit wieder an. Die Inzidenz liegt landesweit bei 73 Fällen pro Woche auf 100.000 Einwohner. Die Impfquote der Über-Zwölfjährigen liegt bei etwa 89 Prozent.