Datenleck-Skandal: Ein Register des Wirtschafts- und Finanzministeriums soll tiefe Einblicke in private Daten von über eine Million Bürger geben.
Wien. Die NEOS orten im Wirtschafts- und
Finanzministerium und in der Wirtschaftskammer rund um die Abwicklung des
Härtefall-Fonds ein riesiges Datenleck, das die persönlichen Daten von mehr
als einer Million Unternehmern öffentlich einsehbar macht. Für Freitag wurde
eine Pressekonferenz mit der Präsentation von näheren Details mit
NEOS-Digiatlisierungssprecher Douglas Hoyos angekündigt. Konkret soll über
die Homepage des Wirtschaftsministeriums ein Register mit Namen, persönliche
Adressen und Geburtstagsdaten einsehbar sein – darunter auch private Daten
von heimischen Politikern.
Namentlich genannt werden etwa Bundespräsident Alexander Van der Bellen,
Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, namhafte Schauspieler und sonstige
Prominente. Grundsätzlich neu sei das Register nicht, sagt Hoyos. Aber es
gebe auf jeden Fall einen Zusammenhang mit dem Härtefallfonds. Näheres wolle
er aber erst bei der Pressekonferenz am Freitag bekanntgeben.
Strache erzürnt. oe24 erreichte ein Auszug aus dem
Ergänzungsregister für sonstige Betroffene von Ex-Vizekanzler HC Strache.
Das Dokument beinhaltet dabei höchst sensible Informationen, die durch das
Datenleck an die Öffentlichkeit gelangten. So konnte beispielsweise die
private Adresse des DAÖ-Politikers eingesehen werden – ein skandalöses
Sicherheitsrisiko.
Skandal: Sowohl private
Adressen, als auch sensible Unternehmens-Daten konnten
öffentlich abgerufen werden
© zvg/oe24
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Wirtschaftsministerium: Register bereits seit 11 Jahren öffentlich
Die öffentliche gewordenen Daten stammen offenbar aus einem
sogenannten "Ergänzungsregister für sonstige Betroffene", das laut
Wirtschaftsministerium seit elf Jahren öffentlich einsehbar sei.
Laut Hoyos geht es dabei um Selbstständige, die einmal ein
zusätzliches Einkommen durch Vermietungen und Verpachtungen gehabt
hätten. Allerdings seien auch Personen betroffen, auf die diese
Faktoren nicht zutreffen.
Das Wirtschaftsministerium wies Donnerstagabend darauf hin, dass
die gegenwärtige Umsetzung des Ergänzungsregisters in einer
Verordnung aus dem Jahr 2009 geregelt sei, welche vom damaligen
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) erlassen wurde und in dieser
Form seit elf Jahren unverändert bestehe.
Das Ergänzungsregister sei als öffentliches Register zu führen.
Es sei ursprünglich bei der Datenschutzkommission, der späteren
Datenschutzbehörde, angesiedelt gewesen und sei Ende 2018 dem
Wirtschaftsministerium übertragen worden, so das Ministerium.
Man stehe aber einer rechtlichen Anpassung und Verbesserung
jederzeit offen gegenüber. "Jedenfalls ist festzuhalten, dass es
sich weder um ein Datenleck noch um Datenklau handelt.
Die Wirtschaftskammer betonte am Donnerstag, dass man alle
Datenschutz-Vorgaben eingehalten habe. "Bei der Gestaltung der
Härtefall-Fonds-Applikation wurden alle rechtlichen Vorgaben des
Datenschutzes eingehalten. Vor der Online-Schaltung wurde die
Härtefall-Fonds-Applikation von einer externen Sicherheitsfirma
speziell überprüft und auf Schwachstellen untersucht, um die
Daten bestmöglich zu schützen. Dabei wurden keine Lücken
festgestellt", sagte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Das bei der Datenschutzproblematik angesprochene
Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) stehe nicht im
Verantwortungsbereich der Wirtschaftskammer. Es bestünden auch
keine technischen Schnittstellen zur
Härtefall-Fonds-Applikation. Im Rahmen der Abwicklung des
Härtefall-Fonds sei bei der Bereitstellung von
Service-Informationen auf das seit 2004 bestehende,
öffentlich-zugängliche Register lediglich hingewiesen. Nicht
protokollierte Einzelunternehmen (Unternehmer, die nicht im
Firmenbuch stehen) können im Register ihre GLN (Global Location
Number) abfragen.
Statement der Wirtschaftskammer
Von Seiten der Wirtschaftskammer heißt es: "Die
Wirtschaftskammer hält fest: bei der Gestaltung der
Härtefall-Fonds-Applikation wurden alle rechtlichen Vorgaben
des Datenschutzes eingehalten. Vor der Online-Schaltung
wurde die Härtefall-Fonds-Applikation von einer externen
Sicherheitsfirma speziell überprüft und auf Schwachstellen
untersucht, um die Daten bestmöglich zu schützen. Dabei
wurden keine Lücken festgestellt.
Das bei der Datenschutzproblematik angesprochene
Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) steht
nicht im Verantwortungsbereich der Wirtschaftskammer. Es
bestehen keine technischen Schnittstellen zur
Härtefall-Fonds-Applikation. Im Rahmen der Abwicklung des
Härtefall-Fonds wurde bei der Bereitstellung von
Service-Informationen auf das seit 2004 bestehende,
öffentlich-zugängliche Register lediglich hingewiesen. Nicht
protokollierte Einzelunternehmen (Unternehmer, die nicht im
Firmenbuch stehen) können im Register ihre GLN (Global
Location Number) abfragen."