Salzburg und Vorarlberg führen eine Ausnahme ein: Hotelgäste dürfen bis 1 Uhr statt bis 22 Uhr konsumieren.
Im Bundesland Salzburg ist wie auch in Vorarlberg eine Ausnahme von der strengeren Sperrstundenregelung geschaffen worden. Für Hotelgäste gilt die vorverlegte Sperrstunde nicht um 22.00 Uhr. Hausgäste eines Salzburger Beherbergungsbetriebes dürfen bis 1.00 Uhr konsumieren.
Diese "Salzburger Landes Covid-19-Maßnahmenverordnung" wurde gestern, Montag, kundgemacht. Sie gilt ab heute, Dienstag, und tritt am 18. Oktober wieder außer Kraft. Demnach darf der Gastronom das Betreten der Betriebsstätte für Kunden ab 22.00 Uhr nicht zulassen. "Die strengere Sperrstundenregelung gilt auch für das Betreten von gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben, es sei denn, das Betreten erfolgt durch Beherbergungsgäste", heißt es in dem Landesgesetzblatt, das Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) unterzeichnet hat.
Für Hausgäste gilt die Sperrstunde um 1.00 Uhr, wie es die Bundesverordnung vorsieht, sagte ein Sprecher von Haslauer gegenüber der APA. Er erläuterte, warum Hausgäste von der Vorverlegung der Sperrstunde ausgenommen wurden. Wenn sich jemand zum Beispiel eine Woche lang in einem Hotel einmietet, so sei das Hotel für diese Person in diesem Zeitraum das Zuhause, "und zu Hause greifen wir nicht ein". Salzburg und Vorarlberg hätten die gleiche Regelung, Tirol hingegen gehe einen eigenständigen Weg.
Die vorverlegte Sperrstunde auf 22.00 Uhr gilt in Salzburg auch für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken im Rahmen von Veranstaltungen, Fachmessen und Publikumsveranstaltungen.
Sperrstunde um 22.00 Uhr bleibt in Tiroler Hotels
Entgegen dem Vorgehen von Vorarlberg und Salzburg gilt in Tirol die Sperrstunde um 22.00 Uhr weiterhin auch in Hotels. "Eine Differenzierung zwischen Gästen und Einheimischen in Lokalen führt zu einer Ungleichbehandlung", sagte Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) gegenüber der APA. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass Einheimische um 22.00 Uhr die Lokale verlassen müssen, "aber Gäste bis 1.00 Uhr morgens konsumieren können", hielt er fest.
Platter sei bewusst, dass es sich bei dieser Regelung um eine "harte Maßnahme" sowohl für die Tiroler als auch für die Gastronomie und Hotellerie handle. Damit wolle man die Infektionszahlen nach unten drücken und das "Gesundheitssystem sowie den Arbeits- und Wirtschaftsstandort" schützen.
Tirols Wirtschaftskammerpräsident Christoph Walser rief indes die Tiroler und Wirtschaftstreibenden zum Zusammenhalt auf - die Infektionszahlen seien entscheidend für die Reisewarnungen. Mit den Reisewarnungen "steht und fällt der Wintertourismus in Tirol". Sollten sich aber die Zahlen in den kommenden zwei Wochen verbessern, "muss die Sperrstunde meines Erachtens wieder nach hinten verlegt werden", forderte Walser.
Die Österreichische Hoteliervereinigung in Tirol sprach sich zuvor für eine Ausnahme für Hotels aus. Man wisse nämlich, "dass bei gesetzten Essen in Hotels" keine Cluster entstünden. Vorarlberg und Salzburg hätten richtig reagiert, meinte Vorsitzender Manfred Furtner in einer Aussendung. "Wir bewirten Beherbergungsgäste in Tirol genauso wie in den Nachbarbundesländern und auch das Virus verhält sich bei uns nicht anders als jenseits der Landesgrenze", meinte Furtner.