Coronavirus

Sport: Was jetzt erlaubt ist und was nicht

Teilen

Diese Sportstätten dürfen heute wieder öffnen und diese nicht. 

Gute Nachrichten für Hobbysportler: Ab heute, Freitag, darf ein Teil der seit Mitte März geschlossenen Sportstätten für den Breitensport wieder geöffnet werden. Aufsperren dürfen Einrichtungen für Freiluft-Sport ohne Körperkontakt wie Leichtathletik-Anlagen, Tennis- oder Golfplätze, Pferdesport- und Schießanlagen. Mannschafts-, Hallen- und Kampfsport sind wegen Corona-Ansteckungsgefahr weiter nicht erlaubt.
 
Die Ausgangsbeschränkungen, die sieben Wochen gegolten haben, werden zurückgenommen. Ab Freitag dürfen sich bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen und auch kleine Veranstaltungen abhalten, der Ein-Meter-Abstand muss aber weiter beachtet werden.
 
Am Samstag dürfen dann die bisher noch geschlossenen Geschäfte aufmachen. Kleinere Händler konnten schon ab 14. April wieder aufsperren. Ab 2. Mai folgen auch Geschäfte mit über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie Friseure und Kosmetiksalons. Es gelten die gleichen Regeln wie bisher - Maskenpflicht sowie ein Mindestabstand von einem Meter. Beim Friseur müssen die Kunden untereinander den Mindestabstand einhalten, der Friseur ist aber davon ausgenommen. Bei Schönheitspflege wie Wimpernfärben, Augenbrauenzupfen, Rasieren und Bartpflege müssen die Coiffeure zudem Plexiglas-Gesichtsschilder tragen.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.