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Coronavirus

Veranstaltungen in Osttirol ab 100 Personen untersagt

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Das Land Tirol hat wegen eines "dynamischen Infektionsgeschehens" Maßnahmen für Osttirol, also den Bezirk Lienz, gesetzt.  

Ab Mittwoch werden etwa Veranstaltungen ab 100 Personen bis zum 1. September behördlich untersagt, in den beiden "Hochinzidenzgemeinden" Innervillgraten und Oberlienz bereits ab 50 Personen. Für die beiden letzteren Gemeinden besteht zudem ab Mittwoch bis zum 24. August eine Ausreisetestpflicht.

Die Ausreisetestpflicht gilt nicht für Geimpfte mit Vollimmunisierung sowie Genesene mit einer Covid-Teilimpfung. Zudem wurde eine FFP2-Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Osttirol indoor und outdoor sowie etwa auch im Handel verordnet. Für alle Veranstaltungen gilt zudem eine Registrierungspflicht, teilte das Land in einer Aussendung mit. Diese Maßnahmen gelten ebenso ab Mittwoch bis zum 1. September.

Osttirol verzeichnet derzeit eine Sieben-Tages-Inzidenz von 332. Mit den Maßnahmen orientiere sich das Land am Hochinzidenzerlass des Bundes, der für Gebiete ab einer Inzidenz von 300 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vorsieht, hieß es.

"Wir verzeichnen derzeit hohe Infektionszahlen in Osttirol bei einer vergleichsweise unterdurchschnittlichen Impfquote", begründete der Leiter des Corona-Einsatzstabes, Elmar Rizzoli, die Vorgangsweise. Vor allem Reiserückkehrer, die nach ihrer Heimkehr positiv getestet werden, sowie "Infektionsketten im Familienverbund sowie in Betrieben" würden die Verantwortlichen vor große Herausforderungen stellen.

Die mit einer Ausreisetestpflicht ab Mittwoch 0.00 Uhr belegten Gemeinden Innervillgraten und Oberlienz würden indes mit 1.205 sowie 685 eine vergleichsweise hohe Sieben-Tages-Inzidenz aufweisen. Die Testverpflichtung gilt - mit Ausnahme der Vollimmunisierten und Genesenen mit einer Teilimpfung - für alle Personen, die sich in den beiden Gemeindegebieten aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen von der Testpflicht sind auch Menschen, die etwa auf der Felbertauernstraße nur durch Oberlienz ohne Zwischenstopp durchreisen, um etwa vom hinteren Iseltal nach Lienz zu gelangen.
 

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