Coronavirus

Viele Fragen: Wohin & wann darf ich noch mit dem Auto fahren?

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Eine neue Novelle erlaubt Straßensperren zugunsten von Fußgängern. Was muss ich beachten und wie kann und darf ich mich noch fortbewegen. 

Eine StVO-Novelle, die am Freitag im Parlament beschlossen wird, soll temporäre Fußgängerstraßen ermöglichen, die für die Dauer der Corona-Krise, längstens bis Ende 2020, für den Durchzugsverkehr gesperrt werden. Passanten sollen so ausreichenden Abstand zueinander halten, um das Coronavirus einzudämmen. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer beantwortete die wichtigsten Fragen zu der Verordnung.
 
Welche Straßen können temporär gesperrt werden?
 
Eine Straßensperre ist dann erlaubt, wenn Fußgängern vor allem auf stark frequentierten Routen mit schmalen Gehsteigen ein sicheres Zufußgehen ermöglicht werden soll.
 
Wer darf auf gesperrten Straßen unterwegs sein?
 
Radfahrer (damit auch Scooter und E-Scooter), aber auch alle im öffentlichen Interesse stehenden Fahrzeuge wie Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr etc. sowie alle anderen, wie zum Beispiel Anrainer, dürfen zum Zweck des Zu- und Abfahrens diese Straßen dennoch befahren.
 
Darf ich dort noch mein Fahrzeug parken?
 
Da nur die Durch-, nicht aber die Zu- und Abfahrt, untersagt ist, bleibt auch das Parken auf den betroffenen Straßenabschnitten weiterhin erlaubt.
 
Welche Vorrangregeln gelten bei den Zu- und Ausfahrten?
 
Bestehende Vorrangregeln gelten weiterhin. Diese Verkehrsflächen stehen ja dem allgemeinen Verkehr regelmäßig zur Verfügung, daher ändert sich auch nichts an den Regeln bei den Zu- und Ausfahrten.
 
Wer nimmt auf wen Rücksicht?
 
Prinzipiell gilt wie immer, dass jeder auf jeden Rücksicht zu nehmen hat. Fahrzeuglenker dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern. Aber auch Passanten dürfen den erlaubten Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern.
 
Gerade in dicht verbauten Gebieten ermöglicht nun die temporäre Nutzung von Fahrbahnen durch Fußgänger die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands. "Für den Mobilitätsclub ist allerdings auch klar, dass immer mehr Menschen auf das Auto angewiesen sind, denn die Zahl an dringend notwendigen Helfern steigt laufend", ergänzte Hoffer. "Demnach müssen entsprechende Hauptverkehrswege in jedem Fall gut befahrbar bleiben."
 

Allgemeine Fragen zur Mobilität

 
Darf ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?
 
Ja, die Nutzung von Öffis ist erlaubt, sofern sie der Fahrt zur Arbeit, zur Besorgung von Lebensmitteln oder zur Betreuung hilfebedürftiger Menschen dient. Dabei muss auch hier jeweils mindestens ein Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten werden.
 
Darf ich mit dem Auto oder dem Motorrad fahren?
 
Wie bei den Öffis ist auch diese Nutzung zu den genannten Zwecken erlaubt.
 
Was bedeutet "einkaufen gehen" – darf ich auch mit dem Auto fahren?
 
Ja, es sind alle Mobilitätsarten erlaubt, wobei der Kontakt zu anderen Menschen auf ein Minimum reduziert werden sollte. Also ist es derzeit besser, mit dem eigenen Auto, Motorrad, Roller, Fahrrad oder zu Fuß dringende Wege zu erledigen als mit dem Taxi oder den Öffis.
 
Darf ich spazieren gehen?
 
Gassigehen mit dem Hund und Spaziergänge (alleine oder mit Personen, mit denen man zusammen wohnt) sind erlaubt. Man darf allerdings nicht mit den Öffis zum Spaziergang "anreisen".
 
Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz (innerhalb Österreichs) fahren?
 
Eine solche Fahrt ist nach Auskunft der Polizei zulässig, sofern dabei nur Kontakt zu Personen aus dem gemeinsamen Haushalt besteht bzw. der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.
 
Ist Radfahren erlaubt?
 
Analog zum Spazierengehen ist auch das Radfahren unter den genannten Voraussetzungen erlaubt.
 
Wie sieht es mit sportlichen Aktivitäten aus?
 
Sportstätten wie Fitnessstudios oder Kletterparks sind geschlossen. Man darf – unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Spazierengehen – aber weiterhin skateboarden, inlineskaten, laufen usw.
 
Darf ich mit meinem E-Scooter fahren?
 
Ja, Sportgeräte dürfen unter den vorgenannten Voraussetzungen im Freien benutzt werden.
 
 
 
 
 
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