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Coronavirus

Was wir jetzt (nicht) in den Bädern dürfen

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Am 29. Mai dürfen alle Freibäder öffnen - allerdings unter bestimmten Auflagen. Das müssen wir in Zukunft beim Baden beachten:

Mit der dritten Lockerungsphase der Corona-Maßnahmen dürfen am 29. Mai die Freibäder öffnen. Sicherheitsmaßnahmen sind trotz Öffnung aber nach wie vor aufrecht. Im Liegebereich darf sich nur eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten, außer Badegäste, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Im Becken sind Abstände von sechs Quadratmetern vorgeschrieben. In Umkleidekabinen, Duschen und Rutschen ist ein Abstand von einem Meter zwischen den Personen einzuhalten. Bei der Benutzung der Wasserrutschen müssen längere Wartezeiten eingerechnet werden. 

Leitsysteme sollen das Einhalten der Abstandsregeln ermöglichen.

Was wir jetzt (nicht) in den Bädern dürfen
© oe24
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Wie viele Personen maximal im Schwimmbecken ein dürfen, soll ausgeschildert sein. Händewaschen ist ebenso wichtig wie der Mund-Nasen-Schutz im Eingangsbereich, in den Umkleiden, bei den Kästchen und den sanitären Anlagen. Ausgenommen vom Mund-Nasen-Schutz sind Feuchträume wie Duschen und die Schwimmbecken. Kinder und all jene Personen, denen das Tragen der Maske nicht zugemutet werden kann, sind ebenfalls ausgenommen.
 
Der Ticketverkauf soll nach Möglichkeit online erfolgen. Dort wird es in den meisten Fällen eine Art Ampelsystem geben, um zu sehen ob noch ausreichend Plätze verfügbar sind.
 
Details zum Bäderstart in Wien verkündet Stadtrat Czernohorsky heute ab 11:30 Uhr im Pressegespräch.
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