Coronavirus

Wo die Maskenpflicht jetzt noch gilt – und wo nicht

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Zu Ostern fällt die Maskenpflicht – nur in wenigen Bereichen wie im Lebensmittelhandel und in den Öffis bleibt sie bestehen. Ein Überblick:

Wie Gesundheitsminister Rauch am Gründonnerstag verkündet hat, soll zu Ostern die Maskenpflicht fallen – allerdings gibt es Ausnahmen:

  • Handel: Die Maskenpflicht gilt nur noch in Supermärkten, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken oder Trafiken. Dort allerdings für Kunden UND Mitarbeiter – außer die Angestellten können mit einer Plexiglasscheibe von den Kunden abgeschirmt werden, wie es oft an der Kassa der Fall ist.
  • Öffis: In den Öffis und im Haltestellenbereich bleibt die Maskenpflicht bestehen. 
  • Taxis: Auch in Taxis muss weiterhin Maske getragen werden.
  • Ärzte, Krankenhäuser & Alten- und Pflegeeinrichtungen: Auch hier bleibt die Maskenpflicht aufrecht. 
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