Irreführung im Web

Eindeutige Preisangaben werden Pflicht

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Kostenpflichtige Webinhalte dürfen nicht nur im Kleingedruckten ausgewiesen werden.

Webseiten mit Preisangaben nur im kleingedruckten Text sind unzulässig, weil sie irreführend sind. Wie die Arbeiterkammer (AK) am Dienstag in einer Aussendung berichtete, ist nun ein entsprechendes Urteil des Wiener Handelsgerichts ergangen.

Erfolgreiche Klage
Die AK hatte Anfang 2009 eine Klage gegen die deutschen Betreiber einer Website eingebracht, die etwa Hausaufgaben oder Bastelanleitungen anboten und dafür für die User überraschend plötzlich Rechnungen stellten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Deutliche Kennzeichnung ist Pflicht
Internetseiten sind irreführend und rechtswidrig, wenn sie die Preisangaben nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext enthalten, heißt es im Urteil. Grundlegende Vertragsbestimmungen wie Preis, Leistung und Bedingungen des Rücktrittsrechtes müssen in deutlicher und verständlicher Form dem Konsumenten übermittelt werden. Konkret heißt das, dass ein E-Mail mit den Daten muss vor Vertragsabschluss an den Verbraucher gehen muss.

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