Handytelefonieren und gleichzeitig ein Fahrzeug lenken ist nach wie vor verbreitet, SMS lesen und schreiben sind sogar beliebter denn je!
Verkehrsminister Werner Faymann hat bereits angekündigt, dass die Strafen für Telefonieren am Steuer ab dem nächsten Jahr verdoppelt werden sollen. "Wie unsere aktuellen Befragungen unter mehr als 500 österreichischen Kfz-Lenkern zeigen, muss der Straferhöhung dann aber auch eine intensive Kontrolle folgen", fordert Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). "Denn der Trend scheint sich in Richtung zusätzlicher Lenkrad-Akrobatik in Form von SMS-Lesen und -Schreiben zu verlagern." 38 Prozent jener Lenker, die angaben, während der Fahrt zu telefonieren, lesen auch SMS (2006: 22%). Jeder achte Lenker gab an, gleichzeitig das Auto zu lenken und SMS zu schreiben - im letzten Jahr war es "nur" jeder Elfte.
Von den befragten Autofahrern besaßen 93 Prozent ein Handy - nicht einmal die Hälfte besitzt allerdings auch die passende Freisprecheinrichtung dazu (44%). Insgesamt 69 Prozent der Befragten gaben an, während der Fahrt zu telefonieren, nur ein Drittel verwendet dazu aber auch immer eine Freisprecheinrichtung. Dabei dominiert mit einem Anteil von knapp drei Viertel noch immer das Headset gegenüber der fix montierten Freisprechanlage. Die Gespräche selbst sind überwiegend privater Natur. Von den befragten Lenkern war etwas mehr als ein Viertel der Meinung, dass Telefonieren am Steuer generell verboten werden sollte.
Beobachtungen im Wiener Stadtverkehr
Im Großraum Wien wurde das
Telefonierverhalten zusätzlich im fließenden Verkehr beobachtet. Wurde im
Jahr 2006 nur jeder 19. Kfz-Lenker mit einem Handy am Ohr gesichtet, war es
2007 jeder neunte. Im städtischen Randbereich und auf der Autobahn
telefonierte jeder siebente beobachtete Fahrer ohne Freisprecheinrichtung
(2006: jeder 20.).
Zwei Drittel telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
Obwohl mehr
als zwei Drittel der Fahrzeuglenker, die während der Fahrt telefonieren,
angaben, nie oder nur fallweise eine Freisprechanlage zu verwenden, wurde
nur jeder Neunte schon einmal wegen Handytelefonieren am Steuer bestraft.
"Das liegt daran, dass der Exekutive mit der aktuellen Gesetzeslage die
Hände gebunden sind", sagt Thann. "Derzeit ist laut Kraftfahrgesetz dem
Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten.
Die Kontrollmöglichkeiten der Exekutive sind aber stark eingeschränkt: Um
die Strafe von künftig 50 Euro verhängen zu können, muss der Polizist das
Fahrzeug anhalten - Handy-Lenker in Fahrt können also nicht angezeigt
werden."