Negative Bewertungen

Klage gegen Google-Suche gescheitert

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Firma wollte, dass nicht mehr auf Seite mit negativer Bewertung verwiesen wird.

Ein Unternehmen aus dem Raum Augsburg ist mit einer Klage gegen Google gescheitert. Das deutsche Unternehmen wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber nicht mehr auf eine Internetseite verweist, auf der negative Bewertungen über den Kläger zu lesen sind. Das Augsburger Landgericht habe die Klage am Montag abgewiesen, erläuterte ein Gerichtssprecher (Az.: 034 O 275/16).

Keine Rechtsverletzungen erkennbar

Da der Betreiber der Internetseite mit anonymen Bewertungen nicht greifbar war, war das Unternehmen gegen Google juristisch vorgegangen. Die Richter konnten auf der Bewertungsseite aber keine klaren Rechtsverletzungen erkennen. Nach Ansicht des Gerichts sind die etwa zwei Jahre alten Kommentare von der Meinungsfreiheit gedeckt. Deswegen dürfe Google auch weiterhin den Nutzern der Suchmaschine die entsprechende Seite anzeigen. Einen Unterlassungsanspruch gebe es in diesem Fall nicht.

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