Drogensubstitution: Praxisnahere Verordnungen

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Das Gesundheitsministerium will die geltenden Regelungen für die Drogenersatztherapie "praxisgerechter" machen. Die in Begutachtung gegangenen Entwürfe für die Verordnungen zur Substitutionstherapie und zur Ausbildung der Ärzte sehen teilweise eine Entschärfung der Bedingungen vor, andererseits sollen Substitutionspatienten erstmals auch Benzodiazepine möglichst nur auf Dauerrezept - so wie die Drogenersatzmittel - verschrieben bekommen. Dies erklärten der Wiener Drogenkoordinator Michael Dressel und der Drogenbeauftragte Alexander David in einem Gespräch mit der APA.

"In Österreich gibt es mittlerweile schon rund 11.000 Substitutionspatienten. Wir haben davon in Wien mehr als 7.000. Deshalb haben wir ein großes Interesse, dass die Drogenersatztherapie praktikabel ist", sagte David. Mit den nach umfangreichen Expertendiskussion vom Gesundheitsministerium zur Begutachtung verschickten Entwürfen für die Neuregelungen könne man für ganz Österreich eine konsensuale Weiterentwicklung des Systems betreiben.

Die Vorgeschichte: Am 9. November 2006 hatte die damalige Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) ihre Unterschrift unter die zwei bisher geltenden Verordnungen gesetzt. Sie waren von Beginn an wegen ihrer Restriktivität umstritten. Zunächst wurde ihr Inkrafttreten von 1.1.2007 auf 1. März 2007 verschoben. Dann wurde eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Regelungen gegründet. Im Frühjahr 2009 wurde bereits eine Bestimmung der Substitutionsverordnung über die Datenweitergabe aufgehoben. Experten und niedergelassene Ärzte kritisierten zu enge Mitgaberegelungen für manche Substitutionspatienten sowie die Klassifizierung von Drogenersatzmittel in jene der ersten und der zweiten Wahl (Methadon und Buprenorphin bzw. retardierte Morphine).

Jetzt will das Gesundheitsministerium mit Neufassungen der beiden Verordnungen wieder etwas "zurückrudern".

Die wichtigsten beabsichtigten Neuregelungen, so die Wiener Experten:

- Die Mitgabe von Substitutionsmitteln aus beruflichen Gründen wird nicht mehr an eine Behandlung bei ein- und demselben Arzt über einen Zeitraum von zwölf Wochen hinweg gebunden. Ebenso auch nicht die Mitgabe zu Urlaubszwecken an eine Therapie über sechs Monate hinweg beim gleichen Arzt. Der Arzt bzw. die Behandlungseinrichtung können auch gewechselt werden - dann sollen bereits dokumentierte Behandlungszeiten angerechnet werden.

- Bei der Urlaubsmitgabe von Substitutionsmitteln soll in Zukunft nicht mehr zwischen Patienten mit aufrechter Beschäftigung oder in Schulungsprogrammen und Arbeitslosen bzw. Pensionisten unterschieden werden. Das soll eine Diskriminierung verhindern. David: "Außerdem haben wir immer mehr Substitutionspatienten, die das Pensionsalter erreichen." Diesen Suchtkranken könne man wohl auch Urlaube nicht verwehren. Auch längere Verwandtenbesuche in anderen Bundesländern waren oft schwierig. Nun sollen alle Substitutionspatienten die Möglichkeit haben, im Jahr für 35 Tage für Urlaubszwecke die Medikamente erhalten zu können.

- Opiatabhängige, die auch ständig hohe Dosen von Benzodiazepinen (Beruhigungs-, Schlafmittel) benutzen, also Schwerstkranke mit Polytoxikomanie, sollen diese Arzneimittel von ihren Ärzten auf dasselbe Dauerrezept wie die Opiate verschrieben bekommen. David: "Das ist der erste Schritt, um diese Problematik in den Griff zu bekommen." Bisher konnten die Patienten - via Privatrezepte und Mehrfachverschreibungen - zum Teil zu sehr hohen Dosen dieser Medikamente kommen. Jetzt sollen sie die Mittel genauso regelmäßig in Tagesdosen in den Apotheken abholen müssen wie die eigentlichen Ersatzmittel.

Ärzte sprangen ab

Beibehalten werden soll allerdings, dass Methadon und Buprenorphin die Ersatzdrogen der "ersten Wahl" sein sollen, retardiertes Morphin ein Mittel der zweiten Wahl. Wiens Drogenkoordinator Michael Dressel: "Das hätten wir gerne draußen gehabt. Wir haben immer betont, dass möglichst alle für die Substitutionstherapie zugelassenen Medikamente gleichermaßen einsetzbar sein sollen." Aber in Wien hätten die bisher geltenden Regelungen zu keiner Änderung in den Verordnungsgewohnheiten der Ärzte geführt.

Freilich, auch die Verordnung über die Ausbildung der Ärzte, welche die Substitutionstherapie durchführen sollen, dürfte geändert werden. Dressel: "Jene Ärzte, die in der niedergelassenen Praxis die Medikamente bloß weiter verschreiben, sollen dies auch mit sechs Stunden Grundausbildung und sechs Stunden Fortbildung im Jahr dürfen." Bisher waren generell 40 Stunden Grundausbildung vorgesehen. Ärzte mit der geplanten kürzeren Ausbildung sollen aber weder Drogenpatienten neu auf eine Substitutionstherapie einstellen noch Dosis bzw. das Ersatzmittel ändern dürfen.

Der Wiener Drogenkoordinator: "Diese geplante Neuregelung richtet sich vor allem an jene Bundesländer, in denen ehemals Ärzte absprangen, weil ihnen die Anforderungen zu kompliziert waren." David: "Das gilt nicht für Wien. Wir haben hier an die 350 gut qualifizierte Allgemeinmediziner, die die volle Ausbildung haben und auch berechtigt sind, die Indikation für eine Substitutionstherapie zu stellen. Sie bekommen auch ein gutes Honorar."

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