Klinik informierte nicht ausreichend über Risiken einer Chemotherapie
Für den dauerhaften Haarverlust nach einer Krebsbehandlung erhält eine Frau 20.000 Euro Schmerzensgeld. Dazu hat das Oberlandesgericht Köln ein Krankenhaus verpflichtet. Die Klinik habe die Frau nicht ausreichend über die Risiken einer Chemotherapie mit einem neuen Medikament aufgeklärt, erläuterte das Gericht am Mittwoch.
Dauerhafter Haarverlust kam für die Frau unerwartet
Es sei nicht sicher, dass sich die Patientin auch bei vollständiger Aufklärung für diese Therapie entschieden hätte, meinten die Richter. In erster Instanz hatte die Klinik recht bekommen. Sie war davon ausgegangen, dass die Frau sich ohnehin für das Medikament entschieden hätte. Nach Angaben des Oberlandesgerichts war die an Brustkrebs erkrankte Patientin nicht über das Risiko des dauerhaften Haarverlusts aufgeklärt worden, obwohl der Hersteller des Medikaments in seinen Fachinformationen für Ärzte darauf hingewiesen hatte.