Schöne Zähne für alle

Die Gratis-Zahnspange ist da

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Seit 1. Juli gibt es die Gratis-Zahnspange: Für wen ist diese kostenlos? Welche Möglichkeiten gibt es noch? Und warum sind schiefe Zähne nicht nur unschön, sondern auch ungesund?

Anna braucht eine Zahnspange. Was für eine Elfjährige vor Jahren noch Anlass für Tränen gewesen wäre, ist heute schon fast Grund zur Freude: „Ich will später schöne Zähne haben, dann brauche ich eben jetzt eine Zahnspange. Viele meiner Freunde haben auch eine, ich finde das nicht schlimm“, so die Schülerin. Dank der neuen Regelung rund um die Gratis-Zahnspange kann auch Mutter Renate aufatmen: „Anna kommt dafür infrage – das spart uns eine Unmenge an Kosten!“ Rund 6.000 Euro müsste die Alleinerziehende sonst aufbringen.

Gratis – aber für wen?
„Mit der Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche bekommen auch Kinder aus einkommensschwachen Familien die Chance auf ein gesundes Gebiss“, so Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser bei der Einführung am 1. Juli. Kostenlos ist die Zahnspange aber nur dann, wenn eine erhebliche Fehlstellung des Gebisses vorliegt. Beurteilt wird das vom Kieferorthopäden anhand internationaler Richtlinien, der sogenannten IOTN-Klassifizierung. Infrage für die Gratisbehandlung kommen nur Kinder und Jugendliche mit Fehlstellungen, die Grad vier und fünf betragen (s. auch Infos Seite 17).

Die Behandlung muss in weiterer Folge von einem Vertragskieferorthopäden der Krankenkasse durchgeführt werden, außerdem werden nur bestimmte Varianten der Zahnregulierung bezahlt: Kinder bis zwölf Jahre bekommen die klassische, ­herausnehmbare Zahnspange, ältere Kinder und Jugendliche erhalten die festsitzenden Metallbrackets.

Andere Varianten
Kinder und Jugendliche mit Fehlstellungen der Stufen eins bis drei kommen für die Gratis-Zahnspange nicht infrage. Wie bisher muss in diesem Fall die Behandlung vorher von der Krankenkasse bewilligt werden, damit zumindest ein Teil der Behandlungskosten übernommen wird. Neben den Vertragskieferorthopäden bieten auch Wahl-Kieferorthopäden Zahnregulierungen an. In diesem Fall müssen die Behandlungskosten allerdings von den Eltern getragen werden, die Krankenkasse leistet allerdings einen Kostenersatz in Höhe von 80 Prozent nach vertraglich festgelegtem Tarif. Auch wenn die Entscheidung zwar für eine Zahnregulierung, aber gegen die gratis Metallbrackets bzw. herausnehmbare Spange fällt, also für Keramikbrackets oder die fast völlig unsichtbaren Invisaligns©, müssen die Eltern für die Kosten aufkommen. DDr. Christiane Baier kritisiert: „Ein Minister meinte, dass das Einkommen der Eltern nicht am Gebiss des Kindes abzulesen sein soll. Jetzt ist es aber genau so. Metallbrackets: eher Krankenkasse, Keramikbrackets: Privatpatient. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ein Kind, das unter IOTN 4 oder 5 fällt, mit Keramikbrackets behandelt wird. Nur eben als Privatpatient, und das müssen die Eltern selber zahlen. Das System ist noch nicht ausgegoren, da sind noch offene Punkte. Es wird noch viele Diskussionen brauchen, bis alle Fragen geklärt sind.“

Nicht nur eine Frage der Optik
Eine Zahnregulierung vornehmen zu lassen, ist nicht nur eine Frage der Optik, sondern auch der Funktion: „Zähne funktionieren am besten, wenn sie richtig stehen. Fehlstellungen können zu Kiefergelenksbeschwerden und Überlastung der Zähne führen“, erklärt DDr. Baier. Kauprobleme, Verspannungen bis zu Kopf- und Rückenschmerzen können die Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen sein.  Die Gebietskrankenkasse hat geschätzt, dass rund 30 Prozent der Bevölkerung von massiven Fehlstellungen betroffen sind, DDr. Baier geht aber davon aus, dass es sogar ein bisschen mehr sein werden. „Manche Fehlstellungen sollte man so früh wie möglich behandeln, schon ab drei bis fünf Jahren“, so die Kieferorthopädin.

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