Die Geissens können mal durchatmen. Ihr Luxus-Hotel wird am Freitag doch nicht Zwangsversteigert.
So berichtet die "Bild". Sie erfuhren, dass am Donnerstagabend beim zuständigen Gericht eine Berufung von den Geissens gegen die Versteigerung eingereicht worden ist. Laut dem französischen Gericht hat dies eine aufschiebende Wirkung. Somit kann die geplante Auktion nicht stattfinden.
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Mögliche Rettung
Die Geissens können kurz durchatmen. Die Berufung verzögert die Auktion nur und hebt nicht die Maßnahme auf. Das Berufungsgericht muss über die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Entscheidung urteilen. Das kann mehrere Monate dauern. Erst dann steht es fest, ob eine neue Versteigerung geschehen wird.
Schon in einem Interview im März sagte Robert Geiss: "Wie viele andere Grundstücksbesitzer in Frankreich sind auch wir von überzogenen Forderungen der französischen Behörden betroffen und kämpfen seit Jahren für unser Recht."
Steuerschulden als Grund für die Versteigerung
Laut dem "Business Insider" wuchsen die Steuerschulden der Geissens von 2010 bis 2022 in Millionenhöhe an. Genauer gesagt auf 7 Millionen Euro, inklusive Verzugszinsen und Strafzahlungen. Der französische Staat will sich diese Schulden zurückholen.
Die Forderungen betreffen die Firma Whereland Real Estate SA. Das Unternehmen ist eines von mehreren in Luxemburg angemeldeten Firmen von Robert Geiss. Der "Bild" sagte Geiss: "Unser Hotel hat mit dem ganzen Prozess nichts zu tun. Das Hotel ist lediglich Mieter und der Mietvertrag hat weiterhin Gültigkeit."
Das Grundstück kauften die Geissens im Jahr 2008. Laut dem französischen Gesetz hätten sie nach 5 Jahren die Immobilie weiterverkaufen müssen, um bestimmte Steuervergünstigungen für entsprechende Immobiliengeschäfte zu nutzen.