Im Fall der versuchten Erpressung der Schumacher-Familie wegen der Veröffentlichung privater Fotos im Darknet wurde nun das Urteil gegen einen der drei Angeklagten rechtskräftig.
Die Familie war gezwungen, sich mit einer Forderung von 15 Millionen Euro auseinanderzusetzen, um die Veröffentlichung zu verhindern.
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Der Fall der Erpressung von Michael Schumachers Familie ist zu einem Ende gekommen – zumindest was den ersten der drei Angeklagten betrifft. Der 54-jährige Hauptangeklagte wurde von einem deutschen Gericht wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Familie des Formel-1-Rekordweltmeisters war in diesem Zusammenhang erpresst worden, um die Veröffentlichung privater Fotos und Videos im Darknet zu verhindern.
Die Erpresser forderten 15 Millionen Euro, andernfalls sollten intime Aufnahmen von Michael Schumacher und seiner Familie online veröffentlicht werden. Der Ex-Formel-1-Star, der 2013 bei einem schweren Skiunfall eine Kopfverletzung erlitten hatte, lebt seitdem abgeschirmt von der Öffentlichkeit. Seine Familie schützt seine Privatsphäre mit allen Mitteln.
Ein komplizierter Fall
Der Hauptangeklagte, ein mehrfach vorbestrafter Mann, war früher als Sicherheitsmitarbeiter für die Schumacher-Familie tätig und nutzte seine Verbindungen aus, um die Erpressung in Gang zu setzen. Der 54-Jährige erhielt nun eine Haftstrafe, während sein Sohn – ebenfalls ein Angeklagter im Fall – zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Das Gericht hatte dem Sohn des Hauptangeklagten geringe Aussichten auf eine mildere Strafe in der Berufungsinstanz bescheinigt, weshalb dieser seine Berufung zurückzog.
Ein weiterer Angeklagter, ein 31-jähriger Mann, wurde ebenfalls wegen Beihilfe zur Erpressung verurteilt und erhielt eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung.
Weiterer Verlauf
Gegen die beiden anderen Angeklagten wird in der kommenden Woche weiter verhandelt. Die Nebenklage, vertreten durch die Familie Schumacher, fordert für den zweiten Angeklagten eine deutlich höhere Strafe und sieht ihn als Mittäter der Erpressung. Es wird erwartet, dass der Fall auch in den kommenden Wochen weiterhin große mediale Aufmerksamkeit erhält.