Abgeschrieben?

"Break My Soul": Beyoncé wegen Urheberrechtsverletzung verklagt

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Hat Beyoncé bei einem ihrer Lieder abgeschrieben? Das behauptet nun eine Musikgruppe aus New Orleans. Es geht um ihren Song "Break My Soul".

Hat Beyoncé abgeschrieben? Die Sängerin muss sich Plagiats-Vorwürfen stellen, wonach sie sich bei ihrer im Sommer 2022 veröffentlichten Single "Break My Soul" indirekt bei einer Musikgruppe aus New Orleans bedient haben soll. Sie soll ein Sample von Big Freedia genutzt haben, die wiederum illegal Texte aus dem 2002 veröffentlichten Lied "Release a Wiggle" benutzt haben soll. 

Die Gruppe Da Showtoppaz habe vor wenigen Tage Klage in Louisiana eingereicht, berichtet das Musikmagazin Rolling Stone. Beyoncé habe den Song "Explode" von Big Freedia gesampelt. Big Freedia habe jedoch "urheberrechtlich geschützte Texte, Melodien und musikalische Arrangements" aus "Release a Wiggle" verwendet. Auch Sony Music und Beyoncés Ehemann Jay-Z sollen von der Klage betroffen sein.

Entlohnung und Tantiemen gefordert

Die Gruppe fordert, namentlich genannt zu werden sowie Vergütungsrechte an "Break My Soul" und "Explode" zu erhalten. Auch will sie Tantiemen für die künftige Verwendung der Lieder. Denn anders als Beyoncé und Big Freedia, die "zahlreiche Auszeichnungen und beträchtliche Gewinne" für die Lieder sowie das Album "Renaissance", die "Renaissance World Tour" und den Film "Renaisance: A film by Beyoncé" bekommen haben, ging Da Showtoppaz leer aus. Weder Geld noch Anerkennung oder Ansehen haben sie erhalten, führen sie in der Klage an.

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