Die britische Pop-Rock-Band Coldplay hat den Rechtsstreit um die Melodie in ihrem Lied "Viva La Vida" außergerichtlich geklärt. Der US-Gitarrenvirtuose Joe Satriani hatte vor einem Gericht in Los Angeles im vergangenen Dezember Klage gegen Sänger Chris Martin, dessen Bandkollegen und die Plattenfirma eingereicht.
Satriani warf der Gruppe vor, seine Melodie aus dem Lied "If I Could Fly" aus dem Jahr 2004 für die vier Jahre später erschienene Single kopiert zu haben. Der US-Musiker verlangte finanzielle Entschädigung wegen Urheberrechtsverletzungen. Das US-Bezirksgericht wies Satrianis Klage nach Angaben von britischen Medien am 14. September ab. Die Richter machten demnach aber zur Bedingung, dass sich beide Seiten einigen. Bei der Übereinkunft soll jetzt die Frage der Entschädigung geklärt worden sein.