Gericht

20 Jahre Haft für Schwiegermutter-Mord

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Der Schuldspruch erfolgte wegen Mordes und versuchten Mordes.

Jener Mann, der am 3. August 2010 in einer Wohnung in Wien-Währing seine geschiedene Frau und deren Mutter niedergestochen hatte, ist am Montag im Straflandesgericht wegen Mordes und versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Der 32-Jährige nahm die Strafe zwar an, doch die Staatsanwältin, die lebenslang gefordert hatte, legte Berufung ein.

Bei der Strafbemessung wurden das Zusammentreffen zweier Verbrechen sowie der Umstand erschwerend gewertet, dass die beiden minderjährigen Kinder des Mannes die "ungeheure Bluttat" (Richter Norbert Gerstberger) mitansehen mussten.

Mit Fleischermesser attackiert
Der gebürtige Türke war zunächst mit einem Fleischermesser auf seine Ex-Frau losgegangen. Diese überlebte die Messerattacke laut Staatsanwältin Petra Freh "nur mit viel Glück" und weil sich ihre Mutter zwischen den Angreifer und die Tochter warf. Die beherzte Ex-Schwiegermutter zerriss dem 32-Jährigen dabei sogar sein T-Shirt.

Daraufhin richtete der Mann die Waffe gegen die Helferin. Seine beiden minderjährigen Kinder, die die vorangegangene Nacht bei ihm verbracht hatten und die er vereinbarungsgemäß zur Mutter zurückzubringen hatte, wurden Augenzeugen des blutigen Geschehens. Die Ex-Schwiegermutter starb 43 Tage später an den Folgen des Bauchstichs, der den Dickdarm und die Bauchspeicheldrüse beschädigt hatte.

Sowohl die 29-jährige Kindesmutter als auch das mittlerweile neunjährige Mädchen und ihr kleiner Bruder leiden seither an schweren posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Staatsanwältin hatte die Geschworenen aufgefordert, über den Angeklagten die Höchststrafe zu verhängen: "Tragen Sie dazu bei, dass sie ohne Angst vor dem Angeklagten in die Zukunft blicken können."  Während ihres Schlussvortrags zeigte die junge Anklägerin ein großformatiges gerahmtes Bild der ums Leben gekommenen Frau her ("Sie war noch jung und hatte das ganze Leben vor sich") und hielt den Laienrichtern insgesamt dreimal die Tatwaffe vor Augen.

"Es war ein emotionaler Tsunami, der alle Hemmungen hinweggefegt hat", hatte dem Verteidiger Marcus Januschke entgegen gehalten. Sein Mandant habe nicht töten wollen, sondern "zugestochen, weil er die Besinnung verloren hat". Seine Ex-Frau habe ihm nämlich "eröffnet, dass er nie mehr die Kinder sehen wird. Für den Angeklagten war das wie ein Stich ins Herz. Es ist nachvollziehbar, dass er sich emotional etwas erregt hat".

Der Anwalt ersuchte die Geschworenen, die Beweismittel "sorgfältig abzuwiegen" und zu prüfen, ob nicht versuchter Totschlag bzw. eine absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolgen vorliegt.

Der Angeklagte selbst hatte in seinem Schlusswort erklärt, er sei "sehr traurig, was passiert ist. Ich würde die Zeit gern zurückdrehen. Aber diese Möglichkeit gibt es nicht."
 

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