"Objekt 21"

3 Jahre Haft für deutschen Neonazi

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Der Mann weist in Deutschland bereits sechs Vorstrafen auf.

Bei der Aufarbeitung der kriminellen Machenschaften rund um das rechte Netzwerk Objekt 21 hat es eine weitere Verurteilung gegeben. Der 38-jährige Angeklagte aus Deutschland erhielt am Donnerstag im Landesgericht Wels drei Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, weiters zwei Einbrüche in einen Lkw und in eine städtische Eishalle und einen versuchten ebenfalls in einen Lkw Anfang 2012 in Oberösterreich. Zu verantworten hatte er auch einen versuchten Brandanschlag auf ein Rotlicht-Etablissement im Oktober 2011 in Wien.

Der Angeklagte, der in Deutschland insgesamt sechs Vorstrafen aufweist, wurde von einem anderen beschuldigten Deutschen, der seinen Prozess im April bekommt, schwer belastet. Dieser erklärte einmal gegenüber der Polizei, er habe ihn für die Vereinigung im Objekt 21 "rekrutiert". Er wurde als Fahrer gebraucht, weil er einen Führerschein besaß. Die beiden kennen einander aus einer ähnlichen rechten Gruppierung in Thüringen.

Angeklagter wollte nicht über "Objekt 21" auspacken
Der 38-Jährige war zum Teil geständig. Doch auf nähere Fragen des Gerichtes oder des Staatsanwaltes insbesondere nach Personen und Strukturen des Netzwerkes antwortete er immer wieder mit "kenne ich nicht", "weiß ich nicht", "kann sein, kann nicht sein" oder überhaupt mit "kein Kommentar", was ihm als Angeklagten auch rechtlich zusteht.

Entlastungszeugen nicht glaubwürdig
Das Gericht folgte ihm seiner Strategie, sich nur als kleines Rädchen im Netzwerk und belastende Aussagen anderer Bandenmitglieder als Lüge darzustellen, nicht. Von ihm namhaft gemachte Entlastungszeugen, die bestätigen sollten, dass er zum Zeitpunkt eines Einbruches nicht in Österreich, sondern in Deutschland war, wirkten bei ihrer Aussage nicht überzeugend. Der Schöffensenat verurteilte ihn im Sinne der Anklage. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit, auch der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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