Prozess-Beginn

"Objekt 21" wegen Wieder-Betätigung vor Gericht

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Vermummt erschienene Angeklagte bekannten sich "nicht schuldig".

Sieben Mitglieder des rechtsextremen Netzwerks "Objekt 21" aus dem Bezirk Vöcklabruck müssen sich seit Mittwochvormittag wegen Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Wels verantworten. Der dreitägige Geschworenenprozess hat am Vormittag unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und großem Medieninteresse begonnen. Den Beschuldigten, von denen sich zwei auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz verantworten müssen, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Ein Urteil wird für Freitag erwartet.

Großes Medien- und Zuseherinteresse
Schon eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn warteten mehrere Dutzend Zuschauer und Medienmitarbeiter vor dem Saal. Etliche Polizisten überwachten die Vorgänge. An der Tür zeigten Schilder an, dass die Mitnahme von Mobiltelefonen, Laptops, Fotoapparaten und Getränken untersagt und der Zutritt nur mit Lichtbildausweis erlaubt ist. Alles, was zu einer Übertragung aus dem Saal geeignet ist, musste abgegeben werden. Zudem war Sicherheitspersonal mit Metalldetektoren im Einsatz.

Angeklagte bekennen sich "nicht schuldig"

Die Angeklagten bekannten sich zu Prozessbeginn nicht schuldig. Die beiden mutmaßlichen Rädelsführer, die in U-Haft sind, überließen das Reden großteils ihren Verteidigern. Der Tenor der übrigen lautete, sie hätten nichts gewusst und ihnen sei nichts aufgefallen.

In der Anklage wurde u.a. das Partyzentrum des - laut Eigendefinition - Kultur- und Freizeitvereins "Objekt 21" beschrieben: Unter anderem prangten dort Sprüche wie "Der Führer hat immer recht" an der Wand oder eine Karikatur, die einen SS-Soldaten zeigt, der mit einem Bajonett gegen einen Juden vorgeht. Auf einem Computer waren Lieder gespeichert, die bei Partys gespielt wurden und Titel wie "Der ewige Jude" oder "Hurra, hurra, ein Neger brennt" haben.

Aufgeflogen war die Gruppe, als bei einer Polizeikontrolle 2009 eine Kiste mit Nazi-Devotionalien und verbotenen Waffen im Wagen der Rädelsführer gefunden wurden. Einer der beiden, ein 29-Jähriger, der bereits in der Vergangenheit einschlägig mit den Behörden zu tun hatte, erschien vor Gericht mit einem Reichsadler-Tattoo am Hinterkopf und trug eine Jacke einer in rechten Kreisen beliebten Marke. Als ihn die Richterin darauf ansprach und ein Beisitzer die Bedeutung des Körperschmucks erklärte, warf der Verteidiger der zwei Hauptangeklagten dem Gericht "Stimmungsmache" vor. "Rechts sein ist nicht verboten", argumentierte er. Der Anwalt sieht zudem "keine Ausführungshandlungen" seiner Mandanten: "Alles, was sie besessen haben, darf man besitzen. Es darf nur keine Außenwirkung haben." Bei den beiden Männern, gegen die ein Waffenverbot bestand, wurden u.a. ein als Handy getarnter Elektroschocker oder ein wie ein Feuerzeug aussehendes Springmesser gefunden.

Die übrigen Beschuldigten wollten in ihren Befragungen ebenfalls keine Wiederbetätigung begangen haben. Der Obmann-Stellvertreter antwortete auf die Frage, was seine Aufgabe gewesen sei: Er habe dafür zu sorgen gehabt, "dass am Freitag Bier da ist". Auch der Schriftführer sah den Zweck des Vereins darin, dass man Bier ausschenken könne, ohne mit der Finanz in Konflikt zu geraten. Ein anderer Angeklagter antwortete auf die Frage, ob ihm die Nazi-Armbinden und Hitlergrüße bei Partys nicht aufgefallen seien: "Ich schaue nicht, was die anderen machen." Auch die Bedeutung ihrer Tattoos will einigen nicht bewusst gewesen sein.

Thema war auch die Ausgestaltung des "Partyzentrums" bzw. die strafrechtliche Relevanz dieses Raumschmucks. U.a. sei die Grillstelle im Garten sei in Form einer "Schwarzen Sonne" - eines NS-Symbols - angelegt und am Eingang die Reichskriegsflagge gehisst gewesen, so der Vorwurf. Laut dem Vereinsobmann sei einmal die Polizei vorbeigekommen, nachdem von einer antifaschistischen Gruppe im Internet von einer Party des "Objekt 21" berichtet worden war. Aber die Beamten hätten nichts beanstandet, schilderte er. Sie hätten sogar angeboten, bei künftigen Veranstaltungen den Verkehr zu regeln, behauptete der Angeklagte.

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